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Schutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Dieser Lerninhalt beschäftigt sich damit, welchen Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz das Allgmeine Gleichbehandlungsgesetz bietet.

Zuständigkeiten & Verantwortung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Deshalb sind in den meisten Fällen Arbeitgeber : innen verantwortlich, Maßnahmen gegen sexuell belästigendes Verhalten zu ergreifen. Erst bei strafrechtlich relevanten Formen von sexuellen Übergriffen wie etwa einer sexuellen Nötigung sind auch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zuständig.

Jede Form der sexuellen Belästigung ist verboten!

Anders als in anderen Lebensbereichen ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz immer verboten. Im Strafrecht ist dieser Schutz nicht so umfassend: Zum Beispiel ist es im Alltag nicht verboten, einer Frau offensichtlich auf die Brüste zu starren, am Arbeitsplatz ist dieses Verhalten aber eindeutig gesetzeswidrig.

Schutz im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Gesetz schützt Beschäftigte über das Straf- und Zivilrecht hinaus. Denn: Sexuell belästigendes Verhalten ist vor allem im Arbeitskontext gravierend. Am Arbeitsplatz kann man der belästigenden Person nicht aus dem Weg gehen. Der Arbeitsplatz muss deshalb für alle Beschäftigten ein sicheres Umfeld sein.

Umfassender Schutz auch über die Arbeitszeiten hinaus:

Der Schutz ist nicht auf das Büro, das Unternehmensgebäude oder die Arbeitszeit beschränkt. Das Gesetz verbietet jede Form der sexuellen Belästigung, die innerhalb eines Arbeitsverhältnisses stattfindet. Dazu zählen: Dienstreisen, Arbeitswege, Firmenfeiern, Betriebsausflüge, Pausen sowie SMS, E-Mails oder Anrufe.

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