Nutzung von Messenger-Diensten: Verbieten oder Erlauben?
Dieser Lerninhalt beschäftigt sich damit, ob man die Nutzung von Messenger-Diensten wie WhatsApp im Unternehmen verbieten sollte oder nicht.
Zur Gewährleistung einer rechtmäßigen Nutzung, müsste von jedem Kontakt im Adressbuch die schriftliche Einverständniserklärung, dass die Daten an Meta/Facebook/WhatsApp weitergegeben werden dürfen, eingeholt werden.
In der Praxis und angesichts der vielen Kontakte sowie der Möglichkeit, jederzeit vom Recht des Widerrufs Gebrauch machen zu können, ist dies wohl kaum umsetzbar. Zudem lässt sich in den seltensten Fällen umfassend sicherstellen, dass jede Person erfasst wurde.
Personen, die auf Geräten WhatsApp installiert haben, kommunizieren von sich aus über diesen Messenger und haben dessen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen, in denen die Übermittlung der Kontaktdaten beschrieben wird, im Vorfeld akzeptiert. Darin lässt sich eine zumindest konkludent erteilte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO sehen, die als Rechtsgrundlage herangezogen werden könnte.
Wer die Verantwortung trägt, trifft auch die Entscheidung!
Verantwortliche sollten klar regeln, ob die dienstliche Nutzung von (bestimmten) Messenger-Diensten im Unternehmen erlaubt oder unzulässig und somit untersagt ist.
Online-Schulungen und können dabei helfen, über Datenschutz aufzuklären. Durch interaktive Lernmodule und praktische Übungen können Nutzerinnen und Nutzer lernen, wie sie ihre Daten schützen können und welche Maßnahmen sie ergreifen sollten, um ihre Privatsphäre zu wahren.
Ebenso gehört zu den Vorteilen von eLearning die Flexibilität. Nutzerinnen und Nutzer können jederzeit und von überall aus auf die Schulungen zugreifen und lernen in ihrem eigenen Tempo. So wird das Wissen besser vertieft und gefestigt, was es einfacher macht, sich mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen und das Gelernte auch langfristig anzuwenden.
Darüber hinaus können Online-Schulungen auch dazu beitragen, das Bewusstsein für Datenschutz zu erhöhen. Indem Unternehmen oder Organisationen Schulungen anbieten, signalisieren sie ihren Mitarbeitern oder Mitgliedern, dass ihnen der Schutz persönlicher Daten am Herzen liegt. Dies kann dazu beitragen, eine Kultur des Datenschutzes zu fördern und das Risiko von Datenlecks oder den Missbrauch von Daten zu verringern.