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Hilfe und Beratung

Es kann viel Energie kosten, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen. Aber: Sexuelle Belästigung zu erdulden und sich nicht zu wehren, kann langfristig noch höhere gesundheitliche und berufliche Kosten nach sich ziehen. Deshalb ist es wichtig, Hilfe und Beratung in Anspruch zu nehmen.

Hilft eine direkte Intervention nicht, sollten Betroffene deshalb unbedingt eine Beschwerde in Betracht ziehen. Grundsätzlich gibt es Stellen, die Betroffenen Hilfe und Unterstützung anbieten.

  • Innerhalb des Betriebs sind das der Personal- oder Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragte, direkte Vorgesetzte oder die Personalabteilung.
  • Außerhalb des Betriebs können Gewerkschaften, Anwält : innen, Frauenberatungsstellen oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weiterhelfen.
Beratung

An diese Stellen können Sie sich wenden:

Hilfe- und Beratungstelefon der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Mo. 13–15 Uhr, Mi. und Fr. 9–12 Uhr. Tel.: 030/185551855

Weitere Hilfs- und Beratungsangebote unter: www.antidiskriminierungsstelle.de

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Rund um die Uhr. Bei Bedarf mit Dolmetscherin.

Beratung

Nach der Beschwerde

Es passiert immer wieder, dass Beschwerden verharmlost werden oder sich sogar negativ auf die Belästigten auswirken. Das sollte Betroffene nicht davon abhalten, eine Beschwerde einzureichen. Es lohnt sich aber, sich über mögliche Konsequenzen bewusst zu sein.

Grundsätzlich gilt: Nicht bei jeder Form der sexuellen Belästigung ist eine Kündigung oder eine Versetzung verhältnismäßig. Außerdem können Kündigungen nicht immer fristlos ausgesprochen werden. Versetzungen müssen arbeitsorganisatorisch und räumlich möglich sein. In vielen Fällen muss die betroffene Person also weiter mit der belästigenden Person zusammenarbeiten. Ist sie hierzu psychisch nicht in der Lage, ist für die betroffene Person oft der einzig gangbare Weg, sich selbst in eine andere Abteilung versetzen zu lassen.

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