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Betriebsrat

Dieser Lerninhalt beschäftigt sich damit, welche Pflichten und Aufgaben ein Betriebsrat hat. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben wird dies in den nachfolgenden Absätzen erläutert.

Pflichten des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat gemäß AGG die Aufgabe, die Beschäftigten vor Benachteiligung zu schützen (§ 17 AGG). Aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ergeben sich außerdem die Pflichten, Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und sicherzustellen, dass Arbeitgeber : innen ihre Schutzpflichten ernst nehmen.

Betriebsrat

Aufgabe im Beschwerdefall

Im Fall von sexueller Belästigung hat der Betriebsrat die Aufgabe, sich für die betroffene Person einzusetzen. Betriebsräte sollten sicherstellen, dass Arbeitgeber : innen der Beschwerde nachgehen und die Belästigung beenden. Jede Beschwerde sollte ernst genommen werden. Der Betriebsrat kann von Arbeitgeber : innen konkrete Sanktionen verlangen.

Ähnlich wie Arbeitgeber : innen befindet sich der Betriebsrat in einer Doppelrolle. Denn er ist auch dafür zuständig, Beschäftigte vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen. Das kann zu Unsicherheiten führen. Auch hier gilt: Nichts tun, um keine Fehler zu machen, ist die falsche Strategie.

Bleiben Arbeitgeber : innen bei einer Beschwerde über sexuelle Belästigung untätig, kann es sich um einen groben Verstoß gegen das AGG handeln. Der Betriebsrat kann und sollte dann einen Antrag beim Arbeitsgericht stellen, damit der / die Arbeitgeber : in seiner / ihrer Pflicht nachkommt (§ 17 Absatz 2 AGG).

Was kann der Betriebsrat zur Prävention beitragen?

  • Thematisierung von sexueller Belästigung, z. B. bei Betriebsversammlungen
  • Informationsmaterial bereitstellen und aushändigen
  • Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei der Einrichtung des Beschwerdeverfahrens nutzen
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen, z. B. durch Beschäftigtenbefragungen. Welche Faktoren können einen Vorfall auslösen oder begünstigen? Welche Gegenmaßnahmen gibt es?
  • (Regelmäßige) Überprüfung der Präventionsmaßnahmen: Gibt es eine Beschwerdestelle? Gibt es genug Vertrauen in die Stelle? Sind die Beschäftigten angemessen informiert und sensibilisiert?
  • Klagerecht nutzen, insbesondere wenn Arbeitgeber : innen mehrmaligen Aufforderungen nicht nachkommen

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