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Weitere Rechte der Betroffenen

Eines der erklärten Ziele der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine faire und transparente Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Für die betroffene Person muss die Datenverarbeitung nachvollziehbar sein. Daraus ergeben sich für die verantwortliche Stelle Pflichten, die sie erfüllen muss; hierzu gehört unter anderem die Einhaltung der Rechte betroffener Personen:

Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO (Auskunft)

Zur Transparenz für die betroffene Person gehört, dass sie auf Nachfrage erfährt,

  • welche Daten zu ihrer Person wie und zu welchem Zweck verarbeitet werden,
  • woher die Daten stammen,
  • wohin die verantwortliche Stelle die Daten übermittelt und
  • wie lange diese Daten voraussichtlich verarbeitet werden (sofern dies möglich ist).

Hinweis: Sind zur betroffenen Person keine Daten gespeichert, ist auch dies mitzuteilen (eine sog. Negativauskunft). Wird ein Auskunftsbegehren ignoriert, kann die betroffene Person bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen.

Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO (Korrektur von Daten)

Personenbezogene Daten, die fehlerhaft sind, muss die verantwortliche Stelle korrigieren, wenn es die betroffene Person verlangt.

Haben weitere Empfänger : innen diese Daten bekommen, muss die verantwortliche Stelle sie zur Korrektur auffordern.

Recht auf Löschung gem. Art.17 DSGVO

Die betroffene Person kann verlangen, dass die verantwortliche Stelle und die möglichen Datenempfänger : innen ihre personenbezogenen Daten löschen. Dieser Anspruch muss ausschließlich dann umgesetzt werden, wenn die weitere Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist.

Weiterhin erforderlich sind die Daten etwa, wenn noch steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten zu erfüllen sind, zum Beispiel bei Verträgen.

Fällt der Zweck oder die Rechtsgrundlage der Verarbeitung weg, ist jede weitere Verarbeitung unzulässig. Die Daten müssen also gelöscht (mindestens anonymisiert) werden.

Recht auf Einschränkung gem. Art. 19 DSGVO

Lassen sich die personenbezogenen Daten nur schwer löschen oder ist es erforderlich, dass sie weiterhin gespeichert sind, kann die verantwortliche Stelle die Verarbeitung dieser Daten einschränken. Hierzu muss sie die Daten kennzeichnen, um sie von zukünftigen Verarbeitungen auszuschließen. Das kann etwa durch den Vermerk „Gesperrt“ im Datensatz erfolgen.

Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO

Die betroffene Person kann der weiteren Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Daraufhin müssen die verantwortliche Stelle und mögliche Datenempfänger : innen die Verarbeitung einstellen. Dieses Widerspruchsrecht gilt insbesondere gegenüber Direktwerbung.

Ausnahme: Die verantwortliche Stelle kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen. Oder aber die Verarbeitung dient dazu, Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen.