1. Home
  2. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  3. Erste Hilfe

Erste Hilfe

Dieser Lerninhalt beschäftigt sich mit dem Thema Erste Hilfe. In den folgenden Absätzen wird erklärt, welche Vorgaben der Gesetzgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz hierzu macht.

Was sagt der Gesetzgeber?
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §10

Zu den Arbeitgeber : innenpflichten gehören Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen.

(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.

(2) Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgabender Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.

Erste Hilfe

Also:
Der / Die Unternehmer : in hat dafür Sorge zu tragen, dass im Notfall jeder weiß, was zu tun ist und die Zuständigkeiten geklärt sind. Die Organisation der Ersten Hilfe und sonstiger Notfallmaßnahmen sind somit integrale Bestandteile des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Bei Atena360 handelt es sich um eine Webseite, auf der die Lerninhalte unseres Schulungstools Plato360 übersichtlich veröffentlicht werden. Alle Schulungsinhalte sind nach Kategorien geordnet, so etwa Brandschutz, Arbeitsschutz oder Datenschutz. Zusätzlich sind die Lerninhalte mit einzelnen Schlagwörtern versehen. So kann der Nutzer nach Belieben die für ihn relevanten Inhalte zusammenstellen und eine eigene, ganz individuelle Schulung kreieren, die seinen Bedürfnissen am meisten entspricht.
Wir von der Wiemer Arndt UG sind davon überzeugt, dass Wissen kein zu vermarktendes Gut darstellen soll. Daher stellen wir unser Wissen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Die beiden Webseiten Atena360 und Plato360 werden von der Firma ShapeMinds betrieben. Diese sitzt in Berlin und betreibt zusätzlich auch das Portal Edward360. Bei Edward360 handelt es sich um ein 360°-Hinweisgebersystem, das allen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht.
Die Firma ShapeMinds ist eine hundertprozentige Tochter der Wiemer Arndt UG, welche eine 360°-Dienstleistung im Bereich des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und des Online-Marketings bietet und zusätzlich Webapplikationen, Webseiten sowie Online-Shops erstellt.
Mit unserer Arbeit unterstützen wir bundesweit Unternehmen aus dem Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens, der Industrie, des Handels und öffentliche Institutionen sowie die evangelische Kirche, Ärzte und Rechtsanwälte.
Unsere drei Standorte in Freiburg, Berlin und Gelsenkirchen ermöglichen uns eine Präsenz über das gesamte Bundesgebiet.
Uns liegt viel daran, mit unserem Team das Fundament für ein sicheres Wachstum und eine stabile Unternehmensentwicklung zu schaffen. Daher können wir Sie mit über 30 Jahren Erfahrung bei aktuellen und ebenso bei zukünftigen Herausforderungen sicher begleiten.