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Arbeitsmedizinische Vorsorge

In diesem Lerninhalt geht es um arbeitsmedizinische Vorsorge. In den folgenden Absätzen wird erklärt, was das Arbeitsschutzgesetz zu diesem Thema sagt und was genau das für Arbeitnehmer : innen und Arbeitgeber : innen bedeutet.

Was sagt der Gesetzgeber?
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §11

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine Arbeitgeber : innenpflicht.

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten auf ihren Wunsch unbeschadet der Pflichten aus anderen Rechtsvorschriften zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Also:
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung dient der Früherkennung und soll arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten vorbeugen. Bei besonders gefährlichen Tätigkeiten muss der / die Arbeitgeber : in individuelle Vorsorgeuntersuchungen anbieten –Pflichtvorsorgeuntersuchungen.

In diesen Fällen sind die Arbeitgeber : innen gegenüber ihren Mitarbeiter : innen grundsätzlich zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflichtet. Darüber hinaus können Untersuchungsleistungen freiwillig angeboten werden. Ob die Mitarbeiter : innen diese in Anspruch nehmen, entscheiden sie selbst.

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