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Arbeitnehmerpflichten

Dieser Lerninhalt behandelt die Arbeitnehmerpflichten in Bezug auf das Arbeitsschutzgesetz. In den nachfolgenden Absätzen werden die Pflichten der Arbeitnehmer : innen vorgestellt und erklärt.

Was sagt der Gesetzgeber?
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §15 &16

Auch Arbeitnehmer : innen haben Pflichten:

Arbeitnehmerpflichten (§16 ArbSchG):
(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

(2) Im Rahmen des Absatzes 1 haben die Beschäftigten insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.

Arbeitnehmerpflichten (§16 ArbSchG):
(1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.

(2) Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. Unbeschadet ihrer Pflicht nach Absatz 1 sollen die Beschäftigten von ihnen festgestellte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und Mängel an den Schutzsystemen auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch mitteilen.

Arbeitnehmerpflichten

Also: Der / Die Arbeitnehmer : in hat sich an Anweisungen und Unterweisungen zu seinem / ihrem Schutz zu halten. Der / Die Arbeitnehmer : in hat die ihm / ihr zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung und PSA zu benutzen/tragen. Und er / sie hat den / die Arbeitgeber : in bei der Erfüllung seiner / ihrer Pflichten zu unterstützen und Gefahren sofort anzuzeigen.

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