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Dokumentation

Dieser Lerninhalt behandelt die Thematik der Dokumentation in Bezug auf den Arbeitsschutz. Damit ist gemeint, dass Unfälle innerhalb eines Betriebes dokumentiert werden müssen. Welche Pflichten und Rechte diesbezüglich für Arbeitnehmer : innen und Arbeitgeber : innen gelten, wird in den folgenden Absätzen behandelt.

Was sagt der Gesetzgeber?
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §6

Zu den Arbeitgeber : innenpflichten gehört auch die Dokumentation.

(1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefaßte Angaben enthalten.
(2) Unfälle in seinem Betrieb, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, daß er stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähig wird, hat der Arbeitgeber zu erfassen.

Der / Die Unternehmer : in hat alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu dokumentieren!

Dokumentation

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