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Unterweisung

Dieser Lerninhalt beschäftigt sich mit dem Thema Unterweisung in Bezug auf den Arbeitsplatz. In den folgenden Absätzen wird erklärt, was darunter genau zu verstehen ist.

Was sagt der Gesetzgeber?
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12

Eine der Arbeitgeber : innenpflichten ist die Unterweisung.

Unterweisung (§12 ArbSchG):
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Dies umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Unterwiesen werden muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Unterweisungen müssen an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Die Inhalte der Unterweisungen ergeben sich aus den Gefährdungsbeurteilungen zu den entsprechenden Arbeitsplätzen. Dabei sind sowohl Maßnahmen zur Sicherheit, als auch allgemeine Inhalte zu unterweisen.

Die Unterweisung hat mindestens zu umfassen:

  • die konkreten, arbeitsplatz- und arbeitsaufgabenbezogenen Gefährdungen,
  • die dagegen getroffenen und zu beachtenden Schutzmaßnahmen,
  • die vorgesehenen sicherheits- und gesundheitsgerechten Handlungsweisen (das Verhalten), – die Notfallmaßnahmen,
  • die einschlägigen Inhalte der Vorschriften und Regeln.
Unterweisung

Wann muss unterwiesen werden?

Bei unveränderter Gefährdungssituation und Arbeitsaufgabe sind Unterweisungen mindestens jährlich zu wiederholen, um die Unterweisungsinhalte den Versicherten wieder in Erinnerung zu rufen und aufzufrischen. Treten innerhalb der Jahresfrist Unterweisungsanlässe (siehe Folie 11) ein, muss eine zusätzliche und auf den Unterweisungsanlass bezogene Unterweisung durchgeführt werden. Kürzere Unterweisungsintervalle können sich aus speziellen Arbeitsschutzvorschriften ergeben, z. B. § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz, der eine halbjährliche Unterweisungswiederholung fordert.

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