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Datenschutz-Maßnahmen im Rahmen mobiler Arbeit

Dienstgeber : innen, die generell oder aus aktuellem Anlass ihren Mitarbeitenden mobile Arbeit ermöglichen, müssen organisatorische Maßnahmen treffen, die sowohl arbeitsrechtliche als auch datenschutzrechtliche Mindestanforderungen beinhalten. Die nachfolgenden Absätze befassen sich mit den Grund- und Mindestanforderungen, welche bei den Datenschutz-Maßnahmen berücksichtigt werden sollten.

Zu den arbeitsrechtlichen Grundanforderungen an das mobile Arbeiten gehören:

  • Das mobile Arbeiten ist so zu gestalten, dass eine angemessene Einbindung in die betrieblichen Abläufe gewährleistet ist.
  • Der gesetzliche Unfallschutz bestimmt sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Die Feststellung, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeits- oder Wegeunfalls vorliegen, obliegt der zuständigen Berufsgenossenschaft.
  • Mobiles Arbeiten bedeutet nicht, dass die Mitarbeitenden rund um die Uhr erreichbar sein müssen. Die Erreichbarkeit der Mitarbeitenden während der mobilen Arbeit, orientiert sich an den üblichen geltenden Arbeitszeiten.
Datenschutz-Maßnahmen im Rahmen mobiler Arbeit

Zu den datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen gehören:

  • Die Mitarbeitenden unterliegen auch während des mobilen Arbeitens den Verpflichtungen des Datenschutzes.
  • Alle Mitarbeitenden, die ihre Arbeit durch mobiles Arbeiten und Nutzung von (mobilen) Endgeräten erbringen, sind hinsichtlich des Datenschutzes und aller diesbezüglich relevanten Vorschriften entsprechend zu schulen.
  • Die Mitarbeitenden haben im Rahmen mobiler Arbeit den Schutz von Daten und Informationen gegenüber Dritten, einschließlich Familienangehörigen, zu gewährleisten.
  • Notwendige Arbeitsmaterialien, überlassene Betriebsmittel, vertrauliche Daten sowie Passwörter sind so zu schützen, dass Dritte, einschließlich Familienangehörigen, diese nicht einsehen und auf diese nicht zugreifen können.
  • Berufliche E-Mails dürfen nicht auf private E-Mail-Postfächer um- bzw. weitergeleitet werden.

Dienstgeber : innen sind im Fall einer (mutmaßlichen) datenschutzwidrigen Nutzung der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel/Endgeräte berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung des Datenschutzes zu überprüfen. Die Prüfung erfolgt unter Einbeziehung der Mitarbeitendenvertretung und bei Bedarf des / der Datenschutzbeauftragten.

Bei Atena360 handelt es sich um eine Webseite, auf der die Lerninhalte unseres Schulungstools Plato360 übersichtlich veröffentlicht werden. Alle Schulungsinhalte sind nach Kategorien geordnet, so etwa Brandschutz, Arbeitsschutz oder Datenschutz. Zusätzlich sind die Lerninhalte mit einzelnen Schlagwörtern versehen. So kann der Nutzer nach Belieben die für ihn relevanten Inhalte zusammenstellen und eine eigene, ganz individuelle Schulung kreieren, die seinen Bedürfnissen am meisten entspricht.