Dieser Lerninhalt beschäftigt sich mit der Thematik der Zutrittskontrolle. In den folgenden Absätzen wird erläutert, was man darunter versteht und welche Maßnahmen es gibt, um die Sicherheit der Daten am Arbeitsplatz gewährleisten zu können.
Ihr Beitrag zum Datenschutz / Die Zutrittskontrolle – Draußen vor der Tür
Zur Gewährleistung der Zutrittskontrolle sind Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern sollen, dass unbefugte Personen Zutritt zu den Räumlichkeiten und somit zu personenbezogenen Daten erhalten.
Dazu zählen auch alle Räume, in denen sich Datenverarbeitungsanlagen jeder Art (Server, PCs, Notebooks, Smartphones, Kopierer und andere Endgeräte), die sich zur Verarbeitung personenbezogener Daten eignen, sowie Dokumente in Papierform befinden.
Unbefugte Personen sind all jene, die sich aufgrund der ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht bei den entsprechenden Endgeräten oder in den entsprechenden Räumen aufhalten müssen,
- Mitarbeitende ohne entsprechender Berechtigung,
- externe Dritte (Lieferant : innen, Kund : innen, Besucher : innen, Angehörige, Dienstleister : innen etc.).
Ziel ist es, die Möglichkeit unbefugter Kenntnis- oder Einflussnahme von vornherein auszuschließen bzw. auf ein Minimum reduzieren zu können. Die Schutzmaßnahmen sollten mit zunehmender Sensibilität der Daten entsprechend steigen.
Maßnahmen:
- Alle Zugänge zu den Räumlichkeiten sind stets geschlossen zu halten
- Personen, die um Einlass bitten (z. B. durch Betätigen der Klingelanlage) sind an der Tür zu empfangen und (bei entsprechender Berechtigung) bis zum/zur Empfänger : in zu begleiten
- Fenster im EG und/oder Terrassentüren sind beim Verlassen der Räume zu schließen
- Achten Sie stets auf verschlossene Türen (Diensträume)
- Alarmanlage (wenn vorhanden)
- Schlüssel- und Chipkartenregelung
- Einbruchhemmende Fenster
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