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Aufbewahrungsfristen

Der Gesetzgeber fordert eine Archivierung (Aufbewahrung) von Dokumenten über verschiedene Zeiträume. Es gibt also unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Bereichsspezifische Gesetze und Verordnungen finden vorrangige Anwendung (z.B. HBG, AO, BGB, u.v.m.).

Aufbewahrungsfristen 

Für jedes Dokument ist einzeln festzulegen, ab welchem Datum / Zeitpunkt die Aufbewahrungsfrist beginnt. Der Beginn der Aufbewahrungsfrist ist immer dann gegeben, wenn der Erhebungs- bzw. Verarbeitungszweck für diese Daten erfüllt ist, z.B.

  • zum Zeitpunkt des Vertragsendes (z. B. Betreuung), Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
  • zum Zeitpunkt der Erhebung (z. B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)
  • zum Zeitpunkt des Widerrufs einer betroffenen Person (z. B. Einwilligung)

Wenn die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, müssen Dokumente vernichtet bzw. Dateien gelöscht werden. Ein implementiertes Löschkonzept kann ein Instrument, mit welchem die individuellen Regeln zur Vernichtung bzw. Löschung definiert und dokumentiert werden können, darstellen.

Personenbezogene Daten sind generell zu löschen, wenn:

  • die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
  • ihre Speicherung unzulässig war.
  • die Richtigkeit der Daten nicht gewährleistet werden kann.
  • die betroffene Person es fordert und keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben ist.

Wer seine personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch schützen möchte, der sollte sich mit dem Thema Datenschutz beschäftigen. Denn Datenschutz beinhaltet die Kontrolle des Zugriffs auf personenbezogene Daten, die Verarbeitung dieser sowie die Einhaltung bestimmter Regeln, um die Privatsphäre von Personen zu schützen.

Immer mehr persönliche Informationen werden online gespeichert und ausgetauscht, sei es in sozialen Netzwerken oder bei der Nutzung von Online-Shops. Um die privaten Daten zu schützen ist es deshalb wichtig, dass ein umfassendes Bewusstsein dafür geschaffen wird, welche Daten preisgegeben werden und wer Zugriff auf sie hat.

Online-Schulungen und können dabei helfen, über Datenschutz aufzuklären. Durch interaktive Lernmodule und praktische Übungen können Nutzerinnen und Nutzer lernen, wie sie ihre Daten schützen können und welche Maßnahmen sie ergreifen sollten, um ihre Privatsphäre zu wahren.

Ebenso gehört zu den Vorteilen von eLearning die Flexibilität. Nutzerinnen und Nutzer können jederzeit und von überall aus auf die Schulungen zugreifen und lernen in ihrem eigenen Tempo. So wird das Wissen besser vertieft und gefestigt, was es einfacher macht, sich mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen und das Gelernte auch langfristig anzuwenden.