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Wer hat ein Recht auf Datenschutz?

Mit dem Datenschutz wird der einzelne Mensch geschützt.
Das EKD-Datenschutzgesetz (Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland, DSG-EKD) umfasst Menschen

  • als Gemeindemitglieder,
  • als Klientinnen und Klienten,
  • als Patientinnen und Patienten,
  • als Betreute in diakonischen Einrichtungen oder
  • als kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Jeder einzelne Mensch hat das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und die Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwertung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

  • Auch nicht geschäftsfähige Personen können über die Verwendung ihrer eigenen Daten selbst bestimmen.
  • Dies allerdings nur in dem Rahmen, in dem sie die Folgen ihrer Entscheidung einschätzen können.
  • Nicht oder beschränkt geschäftsfähige Personen können z. B. Menschen mit Beeinträchtigungen oder Minderjährige sein.