Wer hat ein Recht auf Datenschutz?
Mit dem Datenschutz wird der einzelne Mensch geschützt.
Das EKD-Datenschutzgesetz (Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland, DSG-EKD) umfasst Menschen
- als Gemeindemitglieder,
- als Klientinnen und Klienten,
- als Patientinnen und Patienten,
- als Betreute in diakonischen Einrichtungen oder
- als kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Jeder einzelne Mensch hat das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und die Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwertung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.
- Auch nicht geschäftsfähige Personen können über die Verwendung ihrer eigenen Daten selbst bestimmen.
- Dies allerdings nur in dem Rahmen, in dem sie die Folgen ihrer Entscheidung einschätzen können.
- Nicht oder beschränkt geschäftsfähige Personen können z. B. Menschen mit Beeinträchtigungen oder Minderjährige sein.