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Was ist Datenschutz?

Datenschutz unterstützt Menschen darin, ihre Persönlichkeitsrechte wahrzunehmen bzw. durchzusetzen.
Er stärkt also jeden einzelnen Menschen im Umgang mit den eigenen Informationen, konket seinen personenbezogenen Daten.

Grundlage hierfür ist das Grundgesetz: GG Art. 2.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sieht vor, frei über die eigenen personenbezogenen Daten entscheiden zu können. Im Rahmen von Verträgen, die man mit Unternehmen/Einrichtungen abschließt, bedeutet dies:
1. Welches Unternehmen erhält persönliche Daten von mir?
2. Welche persönlichen Daten erhält das Unternehmen?
3. Was macht das Unternehmen mit meinen persönlichen Daten?

Was bedeutet das für die kirchliche Stelle?
Hier gilt das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD).

  • Das DSG-EKD regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Evangelische Kirche in Deutschland, in den Gliedkirchen und den gliedkirchlichen Zusammenschlüssen sowie für alle weiteren kirchlichen juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie für die ihnen zugeordneten kirchlichen und diakonischen Dienste, Einrichtungen und Werke ohne Rücksicht auf deren Rechtsform.
  • Es gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.

Das Gesetz finden Sie in der aktuellen Fassung auf der Website des Beauftragten für den Datenschutz der EKD: https://datenschutz.ekd.de/datenschutzrecht/ekd/.

Welche Gesetzte enthalten außerdem Regelungen zum Datenschutz?

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG):  Art. 10 Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Schutz des Namens
  • Kunsturheberrechtsgesetz (KuG): Recht am eigenen Bild
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
  • Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X): Sozialdaten
  • Strafgesetzbuch (StGB): Berufsgeheimnis
  • Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
  • Patientenrechtegesetz (PatRG): Patientenakten
  • Kreditwesengesetz (KWD): Kontoinformationen