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Begriffsbestimmungen

Dieser Lerninhalt beschäftigt sich mit Begriffsbestimmungen in Bezug auf das Thema Datenschutz. In den folgenden Absätzen werden einige der wichtigsten Begriffe definiert und anhand von Beispielen erklärt.

Begriffsbestimmungen

Personenbezogene Daten (Art. 4 DSGVO)

Sind grundsätzlich Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (betroffene Person).

Beispiele:

  • Name, Anschrift, Titel, Beruf, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Parteizugehörigkeit, Zahlungsverhalten, Krankheiten, Vorstrafen, Daten des Lebenslaufes, Beurteilungen, Pflegegrad
  • Einkommen, Steuern, Vertragskonditionen, Besitzverhältnisse, Pers.-Nr., Sozialvers.-Nr., Kunden-Nr., Konto-Nr., Zähler-Nr., Versicherungs-Nr.
  • Bezug von Arbeitslosengeld, Immobilienbesitz, Kfz-Typ, Jahresstromverbrauch

Besondere Arten personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)

  • rassische und ethnische Herkunft
  • politische Meinungen
  • religiöse und philosophische Überzeugung
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Gesundheit
  • Sexualleben

Besondere Arten personenbezogener Daten dürfen nur dann bearbeitet werden,

  • wenn dies eine Rechtsvorschrift vorsieht
  • wenn die betroffene Person eingewilligt hat
  • zur Gesundheitsvorsorge
  • zur Durchführung wissenschaftlicher Forschung

Was ist unter dem Begriff Verarbeiten zu verstehen? 

  • das Erheben, (Stellenausschreibung)
  • das Erfassen, (Anlegen der Stammdaten von Kontakten)
  • das Ordnen, (Ablegen in Ordnern, Erstellen von Listen)
  • die Anpassung oder Veränderung,
  • das Auslesen,
  • das Abfragen,
  • die Verwendung, (Einladung und Durchführung Videomeeting)
  • die Offenlegung durch Übermittlung, (Versenden per E-Mail, Stellen von Anträgen)
  • die Einschränkung,
  • das Löschen oder die Vernichtung
  • ……

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