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Datenverarbeitung – Verantwortung für die Umsetzung

Die Verantwortung für die Datenverarbeitung und somit die Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen tragen in der Regel:

  • die Geschäftsführung respektive der Vorstand,
  • an der Verarbeitung Beteiligte (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) sowie
  • Auftragsverarbeiter (z. B. in den Bereichen Dienstleistung, Software).

Die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes trägt immer die „verantwortliche Stelle“. In einem Unternehmen kann das die Geschäftsführung respektive der Vorstand sein.

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben gehört ebenso zu den Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses und muss bei der täglichen Arbeit beachtet werden.

Somit ist auch jede einzelne Mitarbeiterin und jeder einzelne Mitarbeiter für den Datenschutz (mit-)verantwortlich.

Bei Verstößen gegen den Datenschutz kann die Geschäftsführung/der Vorstand durch die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde u. U. zur Verantwortung gezogen werden (z. B. durch Bußgelder).

Umgang mit Beschäftigtendaten

Im Rahmen des Einstellungsprozesses werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Diese Verpflichtungserklärung gilt nicht nur im Umgang mit personenbezogenen Daten externer Personen, sondern genauso im täglichen Miteinander der Kolleginnen und Kollegen.

Erhalten Sie zufällig oder bewusst durch betroffene Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter selbst Informationen zu Kolleginnen und Kollegen, so ist auch hier der Datenschutz zu berücksichtigen.

Wer seine personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch schützen möchte, der sollte sich mit dem Thema „Datenschutz“ beschäftigen.

Denn Datenschutz beinhaltet die Kontrolle über personenbezogene Daten hinsichtlich

  • Zugriff,
  • Verarbeitung sowie
  • die Einhaltung bestimmter Regeln, um die Privatsphäre von Personen zu schützen.

Immer mehr persönliche Informationen werden online gespeichert und ausgetauscht, sei es in sozialen Netzwerken oder bei der Nutzung von Online-Shops. Um private Daten zu schützen, ist es deshalb wichtig, dass ein umfassendes Bewusstsein dafür geschaffen wird, welche Daten preisgegeben werden und wer Zugriff auf sie hat.

Online-Schulungen können dabei helfen, über das Thema „Datenschutz“ aufzuklären. Durch interaktive Lernmodule und praktische Übungen können Nutzerinnen und Nutzer lernen, wie sie ihre Daten schützen können und welche Maßnahmen sie ergreifen sollten, um ihre Privatsphäre zu wahren.

Ebenso gehört zu den Vorteilen von eLearning die Flexibilität. Nutzerinnen und Nutzer können jederzeit und von überall aus auf die Schulungen zugreifen und lernen in ihrem eigenen Tempo. So wird das Wissen besser vertieft und gefestigt, was es einfacher macht, sich mit dem Thema „Datenschutz“ auseinanderzusetzen und das Gelernte langfristig anzuwenden.