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Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen

Dieser Lerninhalt beschäftigt sich mit der Definition des Begriffs „Rechtmäßigkeit“ in Bezug auf Datenverarbeitungen.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten sind im Prinzip immer verboten, es sei denn, es ist eine klare Rechtsvorschrift gegeben oder die betroffene Person hat der Verarbeitung ausdrücklich zugestimmt.

In folgenden Fällen ist Verarbeitung von personenbezogenen Daten rechtmäßig gemäß Art. 6 DSGVO (Auszug):

  • Eine Rechtsvorschrift erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten oder ordnet sie an.
  • Die betroffene Person hat ihre Einwilligung in Verarbeitung gegeben.
  • Die Verarbeitung ist erforderlich für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
  • Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der das die Daten verarbeitende Unternehmen unterliegt.
  • Die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.
  • Die Verarbeitung ist erforderlich zur Wahrung der berechtigten Interessen Dritter.

Wer seine personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch schützen möchte, der sollte sich mit dem Thema „Datenschutz“ beschäftigen. Denn Datenschutz beinhaltet die Kontrolle über den Zugriff auf personenbezogene Daten, ihre Verarbeitung sowie die Einhaltung bestimmter Regeln, um die Privatsphäre von Personen zu schützen.

Immer mehr persönliche Informationen werden online gespeichert und ausgetauscht, sei es in sozialen Netzwerken oder bei der Nutzung von Online-Shops. Um die privaten und personenbezogenen Daten zu schützen, ist es deshalb wichtig, dass ein umfassendes Bewusstsein dafür geschaffen wird, welche Informationen (Daten) preisgegeben werden und wer Zugriff auf sie hat.

Online-Schulungen können dabei helfen, über Datenschutz aufzuklären. Durch interaktive Lernmodule und praktische Übungen können Nutzerinnen und Nutzer lernen, wie sie ihre Daten schützen können und welche Maßnahmen sie ergreifen sollten, um ihre Privatsphäre zu wahren.

Ebenso gehört zu den Vorteilen von eLearning die Flexibilität. Nutzerinnen und Nutzer können jederzeit und von überall auf die Schulungen zugreifen und lernen in ihrem eigenen Tempo. So wird das Wissen besser vertieft und gefestigt. Dies erleichtert es, sich mit dem Thema „Datenschutz“ auseinanderzusetzen und das Gelernte langfristig anzuwenden.