Vertragsverhältnis
Dieser Lerninhalt behandelt das Thema Datenschutz im Kontext von einem Vertragsverhältnis.
Im Rahmen einer Vertragsanbahnung können personenbezogene Daten von z. B. Kund : innen bzw. Geschäftsparteien und / oder Dienstleister : innen verarbeitet werden.
Es dürfen hierzu nur die dafür notwendigen Daten erhoben werden. Dazu können gehören:
- Name, Anschrift des / der Betroffenen (Vertragspartner : innen)
- Kontaktdaten, wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Bonitätsprüfung
Auch vor Vertragsabschluss, also bei Vertragsanbahnung, gilt der Grundsatz der Datenminimierung. Das heißt, die Datenverarbeitung ist auf ein zwingend erforderliches Minimum zu reduzieren.
Im Bereich des Bewerbungsmanagements ist, vor Abschluss eines Arbeitsvertrages, die Verarbeitung folgender Daten zulässig:
- Personenstammdaten, Lebenslauf, Qualifikation, Zeugnisse
- ggf. Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, wenn die Tätigkeit mit einer besonderen Vertrauensstellung verbunden ist
- bei manchen Tätigkeiten auch ein Gesundheitszeugnis, eine Bank- oder Schufa-Auskunft
Dabei ist zu beachten: Es sollten nur solche personenbezogenen Daten abgefragt werden, die für die Durchführung des Bewerbungsprozesses und für die in Aussicht genommene Tätigkeit erforderlich sein könnten.
Wer seine personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch schützen möchte, der sollte sich mit dem Thema Datenschutz beschäftigen. Denn Datenschutz beinhaltet die Kontrolle des Zugriffs auf personenbezogene Daten, die Verarbeitung dieser sowie die Einhaltung bestimmter Regeln, um die Privatsphäre von Personen zu schützen.
Immer mehr persönliche Informationen werden online gespeichert und ausgetauscht, sei es in sozialen Netzwerken oder bei der Nutzung von Online-Shops. Um die privaten Daten zu schützen ist es deshalb wichtig, dass ein umfassendes Bewusstsein dafür geschaffen wird, welche Daten preisgegeben werden und wer Zugriff auf sie hat.
Online-Schulungen und können dabei helfen, über Datenschutz aufzuklären. Durch interaktive Lernmodule und praktische Übungen können Nutzerinnen und Nutzer lernen, wie sie ihre Daten schützen können und welche Maßnahmen sie ergreifen sollten, um ihre Privatsphäre zu wahren.
Ebenso gehört zu den Vorteilen von eLearning die Flexibilität. Nutzerinnen und Nutzer können jederzeit und von überall aus auf die Schulungen zugreifen und lernen in ihrem eigenen Tempo. So wird das Wissen besser vertieft und gefestigt, was es einfacher macht, sich mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen und das Gelernte auch langfristig anzuwenden.