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Verletzung der Vertraulichkeit – Meldepflicht

Nach Art. 33 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen verantwortliche Stellen (Geschäftsführung / Vorstand) Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die voraussichtlich zu erheblichen Risiken für die Rechte natürlicher Personen führen können, innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde melden. Es liegt also eine Meldepflicht vor.

Der Begriff „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ ist gesetzlich definiert (Art. 4 Nr. 12 DSGVO).

In der Praxis wird synonym häufig der Begriff „Datenpanne“ oder „Datenschutzvorfall“ verwendet.

Verletzung der Vertraulichkeit - Meldepflicht

Wenn und insoweit nicht alle relevanten Informationen zum Vorfall zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, kann der / die Verantwortliche diese Informationen, ohne unangemessene weitere Verzögerung, schrittweise der Datenschutz-Aufsicht zur Verfügung stellen.

Ein entsprechender Hinweis, dass es sich um eine “Teilmeldung” handelt, ist vorzunehmen.

Online-Schulungen und können dabei helfen, über Datenschutz aufzuklären. Durch interaktive Lernmodule und praktische Übungen können Nutzerinnen und Nutzer lernen, wie sie ihre Daten schützen können und welche Maßnahmen sie ergreifen sollten, um ihre Privatsphäre zu wahren.

Ebenso gehört zu den Vorteilen von eLearning die Flexibilität. Nutzerinnen und Nutzer können jederzeit und von überall aus auf die Schulungen zugreifen und lernen in ihrem eigenen Tempo. So wird das Wissen besser vertieft und gefestigt, was es einfacher macht, sich mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen und das Gelernte auch langfristig anzuwenden.

Darüber hinaus können Online-Schulungen auch dazu beitragen, das Bewusstsein für Datenschutz zu erhöhen. Indem Unternehmen oder Organisationen Schulungen anbieten, signalisieren sie ihren Mitarbeitern oder Mitgliedern, dass ihnen der Schutz persönlicher Daten am Herzen liegt. Dies kann dazu beitragen, eine Kultur des Datenschutzes zu fördern und das Risiko von Datenlecks oder den Missbrauch von Daten zu verringern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Datenschutz ein wichtiges Thema darstellt und sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen ernst genommen werden sollte. Online-Schulungen bieten eine effektive Möglichkeit, um Nutzerinnen und Nutzer über Datenschutz aufzuklären, das Bewusstsein zu erhöhen und langfristig eine Kultur des Datenschutzes zu fördern. Durch die Verwendung von eLearning-Programmen können Unternehmen sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllen und das Risiko von Pannen beim Datenschutz minimieren.