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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Dieser Lerninhalt beschäftigt sich mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Was genau darunter zu verstehen ist und wie das Gesetz sich hierzu verhält, wird in den folgenden Absätzen detailliert erklärt.

Was genau ist damit gemeint?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) spricht von sexueller Belästigung, wenn:

[…] ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. (§ 3 Abs. 4 AGG)

Unerwünschte Verhaltensweise

Bei einer sexuellen Belästigung handelt es sich also um eine unerwünschte Verhaltensweise, die sexualisiert und geschlechtsbezogen ist.

  • Das können vor allem sexuelle Anspielungen oder
  • unangemessene körperliche Berührungen sein.

Würdeverletzung

Die Unerwünschtheit besteht aber auch dann, wenn eine Person unter Druck gesetzt wurde, eine sexuelle Handlung zu erdulden oder zu erwidern. Eine sexuelle Belästigung geht mit einer Würdeverletzung der belästigten Person einher. Das heißt, das Verhalten beleidigt, erniedrigt oder beschämt die andere Person. Es geht dabei nicht darum, ob die Würdeverletzung beabsichtigt ist, sondern um die Auswirkung auf die belästigte Person. Sexuelle Belästigung ist also nicht ausschließlich sexuelle Gewalt, sondern bezieht sich auf alle Formen solcher Belästigungen.

Gesetzlich verboten

Das AGG verbietet sexuelle Belästigung insbesondere in beruflichen Zusammenhängen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–4 AGG). Das Gesetz gibt Beschäftigten Rechte, um sich gegen sexuelle Belästigung zur Wehr zu setzen. Gleichzeitig bestimmt das AGG eine deutliche Schutzpflicht für Arbeitgeber : innen. In den meisten Fällen sind Frauen von sexueller Belästigung betroffen. Das Gesetz verbietet sexuelle Belästigung aber grundsätzlich und schützt somit auch Männer, Trans*-Personen und intergeschlechtliche Menschen sowie alle anderen AGG-Merkmale.

  • Sexuelle Belästigung ist durch Würdeverletzung und Unerwünschtheit bestimmt.
  • Jede sexuelle Belästigung ist am Arbeitsplatz verboten, egal ob die verursachende Person die Belästigung beabsichtigt hat und die Belästigung erkennbar abgelehnt wurde

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