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Risikobewertung und Maßnahmen zur Gefahrenprävention, Teil 2

Basierend auf den Ergebnissen der Risikobewertung werden geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt und implementiert, um die identifizierten Risiken zu minimieren. Dazu können folgende Schutzmaßnahmen gehören:

  • Substitution: Wenn möglich sollten gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden.
  • Technische Maßnahmen: Hierzu gehören z. B. die Installation von Absauganlagen, Belüftungssystemen oder anderen technischen Vorrichtungen, um die Freisetzung und Exposition von gefährlichen Stoffen zu reduzieren.
  • Organisatorische Maßnahmen: Dazu gehören die Anpassung von Arbeitsabläufen, die Einführung von Kontrollmaßnahmen und Verfahrensanweisungen sowie die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Wenn alle anderen Maßnahmen nicht ausreichen, muss geeignete PSA bereitgestellt werden, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor den Gefahren der gefährlichen Stoffe zu schützen. Dazu gehören z. B. Schutzbrillen, Handschuhe, Schutzanzüge und Atemschutzmasken.
Risikobewertung und Maßnahmen zur Gefahrenprävention Teil 2

Kontrollstrategien spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Minimierung von Gefahren im Umgang mit gefährlichen Stoffen. Regelmäßige Überwachung, Inspektionen und Überprüfungen sollen sicherstellen, dass die Schutzmaßnahmen ordnungsgemäß funktionieren und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen geschützt sind. Zudem müssen Schulungen und Unterweisungen regelmäßig durchgeführt werden, um das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gefahren und den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen aufrechtzuerhalten.

Durch eine umfassende Risikobewertung, die Implementierung von Schutzmaßnahmen und die Anwendung von Kontrollstrategien können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sicherstellen, dass der Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz sicher ist und die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet wird.

Ganz gleich welcher Beruf ausgeübt wird, die Sicherheit am Arbeitsplatz spielt immer eine bedeutende Rolle. Ganz besonders jedoch bei Tätigkeiten, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen erfordern. Da diese in vielen Branchen eingesetzt werden und Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bergen können, ist es besonders wichtig, dass diese von ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausreichend geschult werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Risiken kennen und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen können.

Es gibt verschiedene Arten von Stoffen, die als „gefährlich“ klassifiziert werden. Sie können sowohl chemischer als auch biologischer Natur sein und z. B. giftige Dämpfe, Gase oder Flüssigkeiten enthalten, die beim Einatmen oder bei Hautkontakt zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen können. Auch biologische Substanzen wie Viren oder Bakterien können gefährlich sein und sollten entsprechend behandelt werden.