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Datenverarbeitung – Einwilligungsfähigkeit

Dieser Lerninhalt beschäftigt sich mit der Thematik der Einwilligungsfähigkeit. Jede betroffene Person hat grundsätzlich über die Preisgabe und Verwertung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen.

Menschen mit Beeinträchtigungen

Menschen, die durch eine : n rechtliche : n Betreuer : in  vertreten werden, haben grundsätzlich ebenfalls das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Allein die Tatsache, dass eine Betreuung besteht, enthält keine Aussage darüber, ob die betroffene Person einwilligungsfähig oder ggf. geschäftsfähig ist.

Betrifft eine Datenverarbeitung den Aufgabenkreis der Betreuer : in, so kann u.U. die alleinige Einwilligung in die Datenverarbeitung durch die betroffene Person nicht zulässig sein.

Die Einwilligungsfähigkeit definiert sich in diesem Zusammenhang folgendermaßen:

  • Die betroffene Person muss in der Lage sein, Bedeutung und Tragweite ihrer Erklärung zu ermessen.
  • Es hängt also jeweils vom Einzelfall ab, ob die Einwilligungsfähigkeit vorliegt und die betreute Person selbst einwilligen kann oder ob die Einwilligung von dem / der Betreuer : in abgegeben werden muss.
Einwilligungsfähigkeit

Minderjährige

Bei dem Maßstab für die Bewertung, bis zu welchem Alter Sorgeberechtigte anstatt des Kindes oder zusätzlich zu diesem in die Datenverarbeitung einwilligen müssen, ist nicht das Alter selbst ausschlaggebend, sondern ob eine minderjährige Person fähig ist, die Tragweite ihrer Entscheidung zu erfassen. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass 14-Jährige fähig sind, verantwortungsvolle und selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.

Spätestens mit Eintritt in die Volljährigkeit (18 Jahre) und dem damit einhergehenden Erreichen der Geschäftsfähigkeit ist eine Einwilligung durch die Sorgeberechtigten nicht mehr erforderlich und somit unzulässig.

Unter Anwendung der DSGVO ist die Einwilligung Minderjähriger in Bezug auf elektronische Angebote erst wirksam, sofern sie das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Wer seine personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch schützen möchte, der sollte sich mit dem Thema Datenschutz beschäftigen. Denn Datenschutz beinhaltet die Kontrolle des Zugriffs auf personenbezogene Daten, die Verarbeitung dieser sowie die Einhaltung bestimmter Regeln, um die Privatsphäre von Personen zu schützen.

Immer mehr persönliche Informationen werden online gespeichert und ausgetauscht, sei es in sozialen Netzwerken oder bei der Nutzung von Online-Shops. Um die privaten Daten zu schützen ist es deshalb wichtig, dass ein umfassendes Bewusstsein dafür geschaffen wird, welche Daten preisgegeben werden und wer Zugriff auf sie hat.