1. Home
  2. Datenschutz
  3. Beauftragte : r für den Datenschutz (DSB) 

Beauftragte : r für den Datenschutz (DSB)

Ein : e DSB wirkt auf die Einhaltung des Gesetzes und anderer Vorschriften zum Datenschutz hin (Artikel 39 DSGVO) und ist für die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden zuständig.

Das heißt, dass es übergeordnete Institutionen gibt, wie etwa eine : n Bundes- oder Landesdatenschutzbeauftragte : n der einzelnen Länder, die gegebenenfalls Anfragen an ein Unternehmen stellen, welche ein : e Datenschutzbeauftragte : r entsprechend mit dem Unternehmen zusammen beantwortet.

Den Aufsichtsbehörden Rede und Antwort zu stehen, fällt also in den Aufgabenbereich eine : r Datenschutzbeauftragten.

Als „Doppelrolle“ ist er/sie einerseits umfassend zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde verpflichtet, andererseits darf er/sie nicht für das Unternehmen nach außen auftreten. Er/sie ist ein Organ der Selbstkontrolle des Verantwortlichen und soll durch Beratung und Überwachung einen effektiven Schutz personenbezogener Daten sicherstellen.

Ferner hat ein : e DSB auf Anfrage zu beraten, wenn ein : e Mitarbeitende : r oder die Unternehmensleitung Fragen bezüglich der Datenschutzthemen im Unternehmen stellt. Hierbei wird ein : e DSB entsprechend Hilfestellung leisten.

Beauftragte : r für den Datenschutz (DSB) 

Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass ein : e Datenschutzbeauftragte : r für den Datenschutz im Unternehmen verantwortlich ist. Dies trifft allerdings nicht zu. Ein : e DSB besitzt eine rein beratende Funktion.

Wird jedoch eine falsche Beratung nachgewiesen, etwa, dass ein : e DSB Maßnahmen empfohlen hat, die den Datenschutz nicht einhalten, kann diese : r hierfür zur Verantwortung gezogen werden.

Jedoch entbindet ein : e DSB nicht die verantwortliche Stelle im Unternehmen davon, den Datenschutz zu gewährleisten.

Das heißt: Die Unternehmensleitung als verantwortliche Stelle ist grundsätzlich für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich, nicht ein : e Datenschutzbeauftragte : r.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass folgende Tätigkeitsschwerpunkte in den Aufgabenbereich eine : s DSB fallen:

  • Wachen über die Einhaltung der Vorschriften
  • Herausgabe von Empfehlungen
  • Erstellung von Gutachten
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden zum Datenschutz
  • Hilfestellung bei Datenschutzverletzungen (Verletzung der Vertraulichkeit), gegenüber der Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen
  • Hilfestellung bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde
  • Anlaufstelle für Mitarbeitende bei Fragen zum Thema Datenschutz

Wer seine personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch schützen möchte, der sollte sich mit dem Thema Datenschutz beschäftigen. Denn Datenschutz beinhaltet die Kontrolle des Zugriffs auf personenbezogene Daten, die Verarbeitung dieser sowie die Einhaltung bestimmter Regeln, um die Privatsphäre von Personen zu schützen.

Immer mehr persönliche Informationen werden online gespeichert und ausgetauscht, sei es in sozialen Netzwerken oder bei der Nutzung von Online-Shops. Um die privaten Daten zu schützen ist es deshalb wichtig, dass ein umfassendes Bewusstsein dafür geschaffen wird, welche Daten preisgegeben werden und wer Zugriff auf sie hat.