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Datenschutzbeauftragter (DSB)

Die im Unternehmen mit dem Datenschutz beauftragte Person, auch Datenschutzbeauftragter = DSB, wirkt auf die Einhaltung der Gesetze und anderer Vorschriften zum Datenschutz hin (Art. 39 DSGVO). Er oder sie ist als DSB außerdem für die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden zuständig.

Das heißt, dass es übergeordnete Institutionen gibt, etwa Datenschutzbeauftragte auf Bundeseben oder in den enzelnen Ländern, die gegebenenfalls Anfragen an ein Unternehmen stellen. Diese Anfragen hat der DSB des Unternehmens in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen entsprechend zu beantworten.

Den Aufsichtsbehörden Rede und Antwort zu stehen, fällt also in den Aufgabenbereich der bzw. des DSB.

In einer „Doppelrolle“ ist der DSB einerseits umfassend zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde verpflichtet, andererseits darf der DSB nicht für das Unternehmen nach außen auftreten. Der DSB ist ein Organ der Selbstkontrolle des Verantwortlichen für den Datenschutz im Unternehmen und soll durch Beratung und Überwachung einen effektiven Schutz personenbezogener Daten sicherstellen.

Ferner hat der DSB auf Anfrage zu beraten, wenn Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter oder die Unternehmensleitung Fragen bezüglich der Datenschutzthemen im Unternehmen stellen. Hierbei wird der DSB entsprechend Hilfestellung leisten.

Fälschlicherweise wird oft angenommen, dass ein DSB für den Datenschutz im Unternehmen verantwortlich ist. Dies trifft allerdings nicht zu. Ein DSB besitzt eine rein beratende Funktion.

Wird jedoch eine falsche Beratung nachgewiesen, etwa wenn ein DSB Maßnahmen empfohlen hat, die den Datenschutz nicht einhalten, kann er hierfür zur Verantwortung gezogen werden.

Außerdem entbindet ein DSB die verantwortliche Stelle innerhalb des Unternehmens nicht davon, den Datenschutz zu gewährleisten.

Das heißt: Grundsätzlich ist die Unternehmensleitung als verantwortliche Stelle für die Einhaltung des Datenschutzes inneerhalb des Unternehmens verantwortlich, nicht der DSB.

Zusammengefasst fallen folgende Tätigkeitsschwerpunkte in den Aufgabenbereich eines DSB:

  • Einhaltung der Vorschriften überwachen
  • Empfehlungen zum Datenschutz
  • Erstellung von Gutachten
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Datenschutz
  • Hilfestellung bei Datenschutzverletzungen (Verletzung der Vertraulichkeit) gegenüber der Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen
  • Hilfestellung bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde
  • Anlaufstelle für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen zum Thema Datenschutz

Wer seine personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch schützen möchte, der sollte sich mit dem Thema „Datenschutz“ beschäftigen. Denn Datenschutz beinhaltet die Kontrolle darüber, wer auf personenbezogene Daten Zugriff hat, wer diese Daten verarbeitet sowie die Einhaltung bestimmter Regeln, um die Privatsphäre von Personen zu schützen.

Immer mehr persönliche Informationen werden online gespeichert und ausgetauscht, sei es in sozialen Netzwerken oder bei der Nutzung von Online-Shops. Um die privaten und personenbezogenen Daten zu schützen ist es deshalb wichtig, dass ein umfassendes Bewusstsein dafür geschaffen wird, welche Informationen (Daten) preisgegeben werden und wer Zugriff auf sie hat.