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Arbeitgeberpflichten

Dieser Lerninhalt beschäftigt sich mit dem Thema Arbeitgeber : innenpflichten. In den folgenden Absätzen wird erklärt, was darunter zu verstehen ist und welche gesetzlichen Vorgaben es diesbezüglich gibt.

Was sagt der Gesetzgeber?
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §3 – 14

Arbeitgeberpflichten

Das Arbeitsschutzgesetz beinhaltet die folgenden Arbeitgeber : innenpflichten:

Die Pflichten des Arbeitgebers:
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. (§ 3, Abs.1)

Was meint der Gesetzgeber damit?

  • Sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Ergonomische und gesunde Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Wenn möglich Verzicht von Gefährdungen durch andere Methoden, Techniken oder Arbeitsmittel, Stoffe
  • Bereitstellung von Schutzeinrichtungen und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Vorsorge

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