1. Home
  2. Datenschutz
  3. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten

Jede verantwortliche Person und ggf. entsprechende Vertretungen führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten (VVT), die in ihre Zuständigkeit fallen. Dieses Verzeichnis enthält folgende, jeweils vollständige Angaben:

  • Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person
  • Zweck der Verarbeitung
  • Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten
  • Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden einschließlich Empfängern in Drittländern
  • Die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
  • Eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Kontaktdaten der für den Datenschutz zuständigen Behörde (Aufsichtsbehörde)
  • Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten (DSB)
Verarbeitungstätigkeiten

Zweck des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT):
Das VVT erfüllt einerseits die gesetzliche Verpflichtung gemäß § 31 DSG-EKD. Darüber hinaus dient es als Nachweis für

  • die effiziente Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen,
  • die Einhaltung vielfältiger Dokumentationspflichten und
  • die Erfüllung der Rechenschaftspflicht.
Vorherige Lerninhalt
Verpflichtung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Nächste Lerninhalt
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten