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Verhalten bei Unfällen und Notfällen

Unfälle passieren leider immer wieder und gehören zu den schwer zu beeinflussenden Aspekten des Lebens. In einigen Situationen kann ein Unfall gleichzeitig auch einen Notfall darstellen. Dieser Lerninhalt beschäftigt sich damit, wie man sich im Rahmen von Unfällen oder Notfällen verhalten sollte.

Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen

Das Arbeitsschutzgesetz (§10 ArbSchG) und andere Regelwerke (z.B. §6 ArbStättV, §§24-28 DGUV Vorschrift 1) schreiben vor, dass jede : r Arbeitgeber : in entsprechend der Art der Arbeitsstätte und Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten die folgenden Maßnahmen zu treffen hat:

  • Erste Hilfe
  • Brandbekämpfung
  • Evakuierung

Material für die Erste Hilfe

In jedem Betrieb ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).

Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe- Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.

Erste Hilfe

Einrichtungen und Verhalten

Jede : r Betriebsangehörige muss regelmäßig – mindestens einmal jährlich – über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb unterwiesen werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Folgende Fragen sollten in einer Unterweisung zur Ersten Hilfe behandelt werden, z. B.:

  • Welche Kolleg : innen / Personen sind Ersthelfer : innen?
  • Wo und wie soll bei einem Unfall der Notruf abgesetzt werden?
  • Wem muss ich einen Unfall melden?

Unfallmeldung

  • Kleine Unfälle und Verletzungen ohne Arbeitsausfall müssen im eigenen Interesse des / der Mitarbeiter : in in das Verbandbuch eingetragen werden.
  • Arbeitsunfälle (>3d AU) und Berufskrankheiten mit Ausfallzeiten sind der zuständigen BG zu melden.
  • Gleichgültig, wer die Aufzeichnungen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Bei der Dokumentation handelt es sich um personenbezogene Daten. Die Datenschutzgrundverordnung bzw. das Bundesdatenschutzgesetz ist zu beachten.
  • Für jede : n Mitarbeiter : in im Betrieb ist die Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen deshalb wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann.
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