1. Home
  2. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  3. Gesetzliche Vorschriften und Verantwortlichkeiten

Gesetzliche Vorschriften und Verantwortlichkeiten

In vielen Ländern gibt es spezifische gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen regeln. Ein bekanntes Beispiel ist die europäische REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), die die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt. Darüber hinaus können auch nationale Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen sowie branchenspezifische Richtlinien und Empfehlungen existieren.

Gesetzliche Vorschriften und Verantwortlichkeiten

Die Arbeitsschutzgesetze und Richtlinien im Umgang mit gefährlichen Stoffen legen verschiedene Anforderungen fest, darunter:

  • Klassifizierung und Kennzeichnung: Gefährliche Stoffe müssen entsprechend ihrer Gefahrenmerkmale klassifiziert und deutlich gekennzeichnet werden. Dies umfasst die Verwendung von Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und spezifischen Kennzeichnungen auf Verpackungen und Behältern.
  • Risikobewertung und -management: Arbeitgeber : innen sind verpflichtet, eine Risikobewertung durchzuführen, um potenzielle Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen zu identifizieren. Basierend auf dieser Bewertung müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen und ein Risikomanagementplan entwickelt werden.
  • Schulung und Unterweisung: Arbeitgeber : innen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter : innen angemessen geschult und unterwiesen werden, um die Risiken im Umgang mit gefährlichen Stoffen zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen anzuwenden. Dies umfasst die Vermittlung von Kenntnissen über die Gefahrensymbole, Sicherheitsdatenblätter, korrekte Handhabungsverfahren und Notfallmaßnahmen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Wenn der Einsatz von gefährlichen Stoffen nicht vermieden werden kann, sind Arbeitgeber : innen verpflichtet, angemessene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Schutzbrillen, Handschuhe, Schutzanzüge, Atemschutzmasken und andere Schutzausrüstungen, um die Exposition der Mitarbeiter : innen gegenüber den Gefahren zu minimieren.

Die Verantwortlichkeiten im Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz sind sowohl von Arbeitgeber : innen als auch von Mitarbeiter:innen zu beachten:

  • Arbeitgeber : innen sind verantwortlich für die Bereitstellung einer sicheren Arbeitsumgebung, die Identifizierung von Gefahren, die Durchführung von Risikobewertungen, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter : innen sowie die Bereitstellung von angemessener PSA.
  • Mitarbeiter : innen haben die Verantwortung, die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Umgang mit gefährlichen Stoffen sicher auszuführen, die geltenden Vorschriften und Sicherheitsverfahren einzuhalten, angemessene PSA zu tragen und an Schulungen und Unterweisungen teilzunehmen.