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Gesetzliche Vorschriften und Verantwortlichkeiten

In vielen Ländern gibt es spezifische gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit gefährlichen Stoffen regeln. Ein bekanntes Beispiel ist die europäische REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), die die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien regelt. Darüber hinaus können weitere nationale Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen sowie branchenspezifische Richtlinien und Empfehlungen existieren.

Gesetzliche Vorschriften und Verantwortlichkeiten

Die Arbeitsschutzgesetze und Richtlinien im Umgang mit gefährlichen Stoffen legen verschiedene Anforderungen fest. Dazu zählen z. B.:

  • Klassifizierung und Kennzeichnung: Gefährliche Stoffe müssen entsprechend ihrer Gefahrenmerkmale klassifiziert und deutlich gekennzeichnet werden. Dies umfasst die Verwendung von Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und spezifischen Kennzeichnungen auf Verpackungen und Behältern.
  • Risikobewertung und -management: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Risikobewertung durchzuführen, um potenzielle Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen zu identifizieren. Basierend auf dieser Bewertung müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen und ein Risikomanagementplan entwickelt werden.
  • Schulung und Unterweisung: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angemessen geschult und unterwiesen werden, um die Risiken im Umgang mit gefährlichen Stoffen zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen anzuwenden. Dies umfasst die Vermittlung von Kenntnissen über Gefahrensymbole, Sicherheitsdatenblätter, korrekte Handhabungsverfahren und Notfallmaßnahmen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Wenn der Einsatz von gefährlichen Stoffen nicht vermieden werden kann, sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, eine angemessene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Schutzbrillen, Handschuhe, Schutzanzüge, Atemschutzmasken und andere Schutzausrüstungen, um die Exposition der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber den Gefahren zu minimieren.

Die Verantwortlichkeiten im Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz sind sowohl von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachten:

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verantwortlich für die Bereitstellung einer sicheren Arbeitsumgebung, die Identifizierung von Gefahren, die Durchführung von Risikobewertungen, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Bereitstellung von angemessener PSA.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Verantwortung, die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Umgang mit gefährlichen Stoffen sicher auszuführen, die geltenden Vorschriften und Sicherheitsverfahren einzuhalten, angemessene PSA zu tragen und an Schulungen und Unterweisungen teilzunehmen.