Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos / Videos
Die Veröffentlichung von Bildmaterial (Foto / Video) stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) dar. Dies gilt auch, wenn ein : e Abgebildete nur durch einen eingeschränkten Personenkreis identifiziert werden kann.
- Eine Veröffentlichung ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des / der Abgebildeten zulässig!
- Die Einwilligung muss freiwillig abgegeben werden und darf nicht an Bedingungen geknüpft sein (z. B. Teilnahme an einem Fest).
- Der Verwendungszweck muss eindeutig aus der Einwilligung hervorgehen.
- Hinweise zu den Rechten des / der Betroffenen müssen gegeben sein. Widerruf ist möglich!
- Keine stillschweigende Einwilligung (z. B. durch Posieren vor der Kamera)
Beispiele für die Veröffentlichung von Fotos / Videos:
- Aushang mit Zuständigkeiten im Eingangsbereich (z. B. Leitung)
- Aushang in Aufenthaltsräumen (z. B. Fotos von der letzten Betriebsfeier)
- (Werbe-)Filme oder Fotos für die Website / soziale Medien, Werbeprospekte
Ausnahmen, in denen auf eine Einwilligung verzichtet werden kann:
- Veranstaltungen (öffentliche Feiern / Veranstaltungen, z. B. Jubiläen, Fortbildungen)
- Person ist nur „Beiwerk“ und im Hintergrund
- Personen der Zeitgeschichte („Prominente“)
Online-Schulungen und können dabei helfen, über Datenschutz aufzuklären. Durch interaktive Lernmodule und praktische Übungen können Nutzerinnen und Nutzer lernen, wie sie ihre Daten schützen können und welche Maßnahmen sie ergreifen sollten, um ihre Privatsphäre zu wahren.
Ebenso gehört zu den Vorteilen von eLearning die Flexibilität. Nutzerinnen und Nutzer können jederzeit und von überall aus auf die Schulungen zugreifen und lernen in ihrem eigenen Tempo. So wird das Wissen besser vertieft und gefestigt, was es einfacher macht, sich mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen und das Gelernte auch langfristig anzuwenden.
Darüber hinaus können Online-Schulungen auch dazu beitragen, das Bewusstsein für Datenschutz zu erhöhen. Indem Unternehmen oder Organisationen Schulungen anbieten, signalisieren sie ihren Mitarbeitern oder Mitgliedern, dass ihnen der Schutz persönlicher Daten am Herzen liegt. Dies kann dazu beitragen, eine Kultur des Datenschutzes zu fördern und das Risiko von Datenlecks oder den Missbrauch von Daten zu verringern.