1. Home
  2. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  3. Gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz, Einführung

Gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz, Einführung

Im Bereich des Arbeitsschutzes bezieht sich die Bezeichnung „gefährliche Stoffe“ auf Substanzen, die aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder biologischen Eigenschaften potenziell schädlich für die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an ihrem Arbeitsplatz sind. Diese Stoffe können sowohl feste, flüssige als auch gasförmige Formen annehmen.

Die Klassifizierung von gefährlichen Stoffen basiert auf international anerkannten Kriterien und Regelungen, z. B. dem „Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS). Dieses System teilt gefährliche Stoffe in verschiedene Kategorien ein; dies geschieht abhängig von ihren spezifischen Gefahrenmerkmalen.

Es gibt verschiedene Arten von Gefahren, die von gefährlichen Stoffen ausgehen können, darunter z. B.:

  • Chemische Gefahren: Dazu gehören Stoffe, die z. B. entzündlich, explosiv, reizend, ätzend oder giftig sind. Sie können zu Verletzungen, Krankheiten oder sogar zum Tod führen, wenn sie unsachgemäß gehandhabt, eingeatmet oder verschluckt werden bzw. mit der Haut in Kontakt kommen.
  • Physikalische Gefahren: Hierzu zählen Stoffe, die brennbar, reaktiv oder unter Druck stehend sind. Sie können Brände, Explosionen oder andere gefährliche Situationen verursachen, wenn sie nicht ordnungsgemäß gelagert, gehandhabt oder transportiert werden.
  • Biologische Gefahren: Hierunter fallen Stoffe, die Krankheitserreger wie Viren, Bakterien oder Pilze enthalten. Sie können Infektionskrankheiten verursachen und die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beeinträchtigen.
Einführung gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz

Der Umgang mit gefährlichen Stoffen erfordert besondere Vorsichtsmaßnahmen und Schutzvorkehrungen, um die Exposition der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber diesen Substanzen sowie die von ihnen ausgehenden Gefahren und Risiken zu minimieren.

Zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen gehören:

  • Identifikation und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe gemäß den geltenden Vorschriften
  • Schulung und Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die potenziellen Gefahren und Risiken von gefährlichen Stoffen
  • Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzbrillen, Handschuhe, Schutzanzüge oder Atemschutzmasken
  • Implementierung von Verfahren zur sicheren Handhabung, Lagerung, Transport und Entsorgung von gefährlichen Stoffen
  • Regelmäßige Überprüfung und Wartung von Anlagen und Ausrüstung, um Unfälle oder Lecks zu vermeiden
  • Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Notfallplänen für den Umgang mit Unfällen oder Störfällen im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen