Diskriminierungskategorie: rassistische Gründe oder ethnische Herkunft
Die Kategorien „Rasse“ und ‚ethnische Herkunft‘ lassen sich nicht scharf voneinander abgrenzen und können beide als rassistische Diskriminierungen und somit als Rassismus bezeichnet werden.
In der Brandenburgische Landesverfassung heißt es jetzt nach einer Änderung des Wortlauts, dass niemand „aus rassistischen Gründen“ benachteiligt werden darf (Art. 12 Abs. 2). Umfasst sind zunächst unmittelbare Anknüpfungen an das äußere Erscheinungsbild, an den Namen, die Sprache, den Akzent, die Religion oder die Kleidung, mit denen eine bestimmte biologische Abstammung oder ethnokulturelle Herkunft assoziiert wird. Ob eine Person tatsächlich eine bestimmte Herkunft hat, ist nicht ausschlaggebend, es kommt nicht auf tatsächliche Unterschiede, sondern entscheidend auf die sozial stigmatisierende Fremdzuschreibung an.
Beispiel: Eine Beschäftigte, die mit Verweis auf schlechte Deutschkenntnisse und ihren russischen Akzent beleidigt und der gekündigt wird, ist unmittelbar rassistisch diskriminiert, weil mangelhafte Deutschkenntnisse in Zusammenhang mit ihrer Herkunft gebracht werden (LAG Bremen 29.06.2010 – 1 Sa 29/10).
Beispiel: Eine mittelbare rassistische Diskriminierung kann vorliegen, wenn als Einstellungsvoraussetzung das Beherrschen der deutschen (Mutter-)Sprache angegeben wird, obwohl sie für die beabsichtigte Tätigkeit nicht erforderlich ist (ArbG Hamburg 26.01.2010 – 25 Ca 282/09; ArbG Berlin 11.02.2009 – 55 Ca 16952/08).
Eine Benachteiligung aufgrund der Staatsangehörigkeit ist nur dann nicht von § 1 AGG erfasst, wenn es um ausländerrechtliche Regelungen geht, welche eine bestimmte Staatsangehörigkeit voraussetzen.
Bei Atena360 handelt es sich um eine Webseite, auf der die Lerninhalte unseres Schulungstools Plato360 übersichtlich veröffentlicht werden. Alle Schulungsinhalte sind nach Kategorien geordnet, so etwa Brandschutz, Arbeitsschutz oder Datenschutz. Zusätzlich sind die Lerninhalte mit einzelnen Schlagwörtern versehen. So kann der Nutzer nach Belieben die für ihn relevanten Inhalte zusammenstellen und eine eigene, ganz individuelle Schulung kreieren, die seinen Bedürfnissen am meisten entspricht.
Wir sind davon überzeugt, dass Wissen kein zu vermarktendes Gut darstellen soll. Daher stellen wir unser Wissen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Die beiden Webseiten Atena360 und Plato360 werden von der Firma ShapeMinds betrieben. Diese sitzt in Berlin und betreibt zusätzlich auch das Portal Edward360. Bei Edward360 handelt es sich um ein 360°-Hinweisgebersystem, das allen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht.