Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten
Jede verantwortliche Person und ggf. entsprechende Vertretungen führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten (VVT), die in ihre Zuständigkeit fallen. Dieses Verzeichnis enthält folgende, jeweils vollständige Angaben:
- Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person
- Zweck der Verarbeitung
- Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten
- Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden einschließlich Empfängern in Drittländern
- Die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
- Eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
- Gesetzliche Grundlagen
- Kontaktdaten der für den Datenschutz zuständigen Behörde (Aufsichtsbehörde)
- Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten (DSB)
Zweck des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT):
Das VVT erfüllt einerseits die gesetzliche Verpflichtung gemäß § 31 DSG-EKD. Darüber hinaus dient es als Nachweis für
- die effiziente Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen,
- die Einhaltung vielfältiger Dokumentationspflichten und
- die Erfüllung der Rechenschaftspflicht.