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Die AGG-Beschwerdestelle

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung zu ergreifen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Einrichtung einer Beschwerdestelle, die sich mit Diskriminierungsvorfällen befasst. Dieses Modul erläutert die Aufgaben, Funktion und Nutzung der AGG-Beschwerdestelle. 

Aufgaben der AGG-Beschwerdestelle 

Die Hauptaufgabe der AGG-Beschwerdestelle ist die Bearbeitung und Untersuchung von Diskriminierungsbeschwerden.

Zu den spezifischen Aufgaben gehören: 

  • Entgegennahme von Beschwerden
    Mitarbeitende müssen wissen, wie und wo sie Diskriminierungsvorfälle melden können. Die AGG-Beschwerdestelle bietet eine zentrale Anlaufstelle. 
  • Untersuchung der Beschwerden
    Die AGG-Beschwerdestelle ist verantwortlich für die sorgfältige Untersuchung der gemeldeten Vorfälle. Dies umfasst die Sammlung von Informationen, Befragungen von betroffenen Personen, Zeuginnen und Zeugen sowie eventuell beschuldigte Personen. 
  • Beratung und Unterstützung
    Betroffene Personen sowie Zeuginnen und Zeugen erhalten Beratung hinsichtlich ihrer Rechte und möglicher weiterer Schritte. 
  • Maßnahmenempfehlung
    Basierend auf den Untersuchungsergebnissen empfiehlt die AGG-Beschwerdestelle Maßnahmen zur Behebung der Diskriminierung und zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle. 
  • Dokumentation und Berichterstattung
    Alle Vorfälle und die ergriffenen Maßnahmen werden dokumentiert. Die AGG-Beschwerdestelle berichtet regelmäßig an die Unternehmensleitung über ihre Aktivitäten und festgestellte Trends. 

Funktion der AGG-Beschwerdestelle 

Die AGG-Beschwerdestelle dient als zentrales Instrument zur Durchsetzung des Diskriminierungsschutzes im Unternehmen.

Ihre Funktionen umfassen: 

  • Prävention
    Durch ihre Existenz und die Möglichkeit, Beschwerden einzureichen, wirkt die AGG-Beschwerdestelle präventiv gegen Diskriminierung. 
  • Konfliktlösung
    Sie bietet einen internen Mechanismus zur Lösung von Diskriminierungskonflikten, was formelle rechtliche Schritte vermeiden kann. 
  • Sensibilisierung
    Die Arbeit der AGG-Beschwerdestelle trägt zur Sensibilisierung für Diskriminierungsthemen bei und fördert eine Unternehmenskultur der Gleichbehandlung und Vielfalt. 
  • Rechtssicherheit
    Sie hilft dem Unternehmen, den gesetzlichen Anforderungen des AGG nachzukommen und rechtliche Risiken zu minimieren. 

Nutzung der AGG-Beschwerdestelle 

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es wichtig zu wissen, wie und wofür die AGG-Beschwerdestelle genutzt werden kann: 

  • Informationsbeschaffung
    Informieren Sie sich über die Verfahrensweisen und Kontaktdaten der Beschwerdestelle. 
  • Beschwerden einreichen
    Beschwerden können schriftlich, mündlich oder elektronisch eingereicht werden. Die genauen Modalitäten sollten in den Unternehmensrichtlinien festgelegt sein. 
  • Beratung
    Nutzen Sie die Möglichkeit, sich beraten zu lassen, insbesondere wenn Sie unsicher sind, ob ein Vorfall eine Diskriminierung darstellt. 
  • Unterstützung
    Auch als Zeugin oder Zeuge von Diskriminierungsvorfällen können Sie sich an die AGG-Beschwerdestelle wenden. 

Fazit 

Die Einrichtung und effektive Nutzung einer AGG-Beschwerdestelle ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Diskriminierungsschutzes. Sie bietet nicht nur einen Mechanismus zur Bearbeitung von Beschwerden, sondern trägt auch zur Prävention von Diskriminierung und zur Förderung einer inklusiven Unternehmenskultur bei. Arbeitgeber sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gleichermaßen gefordert, sich aktiv für den Schutz vor Diskriminierung einzusetzen und die Angebote der AGG-Beschwerdestelle zu nutzen. 

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