Thema 6 von 10 – Positive Maßnahmen
Nachteilsausgleiche
Eine Möglichkeit, Diskriminierungen auf struktureller Ebene entgegenzuwirken, sind Nachteilsausgleiche, die oft als „positive Maßnahmen“ bezeichnet werden. Positive Maßnahmen fördern gezielt Personengruppen, die strukturell in bestimmten Bereichen benachteiligt werden.
Ein Beispiel: Menschen mit Behinderungen finden auf dem Arbeitsmarkt oft schwieriger eine Anstellung als Menschen ohne Behinderungen. Als diesem Grund hat der deutsche Staat alle Betriebe ab einer Größe von 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit einem Menschen mit amtlich festgestellter Schwerbehinderung zu besetzen. Falls ein Betrieb dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss er einen Ausgleich an das zuständige Integrationsamt zahlen. Durch diese positive Maßnahme setzt der Staat einen Anreiz, Menschen mit Behinderungen einzustellen, ihnen also einen besseren Zugang zu einem Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen
Neben dem Staat, dem in erster Linie die Aufgabe zu kommt, vor Diskriminierung zu schützen, gibt es mit zivilgesellschaftlichen Organisationen weitere wichtige Akteure für den Schutz vor Diskriminierung einsetzen. Sie beraten und unterstützen Menschen mit Diskriminierungserfahrung und können über Aufklärungsarbeit für das Thema Diskriminierung sensibilisieren und neue Perspektiven in politische und gesellschaftliche Debatten einbringen.
Selbstorganisationen
Eine wichtige Rolle im Diskriminierungsschutz spielen auch Selbstorganisationen, das sind Organisationen von Menschen mit Diskriminierungserfahrung. Der Einsatz zivilgesellschaftlicher Organisationen trägt dazu bei, den Schutz vor Diskriminierung als staatliche, aber auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe umfassend und effektiv umzusetzen. Wie bei den Menschenrechten gilt auch beim Diskriminierungsschutz: Damit dieser Schutz verwirklicht werden kann, müssen alle die Würde und die Rechte der anderen Personen achten.