Zentrale und dezentrale Social-Media-Accounts 

Grundsätzlich hat ein Unternehmen bzw. eine Organisation zwei Möglichkeiten, ihre Social-Media-Accounts anzulegen.

Zentrale Social-Media-Accounts

  • Werden ausschließlich von der Unternehmenskommunikation verwaltet und gesteuert
  • Repräsentieren die gesamte Organisation und alle Leistungen des Unternehmens bzw. der Organisation

Dezentrale Social-Media-Accounts

  • Für jedes Leistungsangebot von Unternehmen bzw. Organisationen können eigene Accounts auf Facebook und Instagram erstellt werden.
  • Diese tragen den Namen des jeweiligen Angebots und ggf. einen Hinweis auf die Organisation.
  • Z. B. „Kita ‚Affenbaum‘“ oder „turnschuh schnelle sohle“

Im Falle eines zentralen Social-Media-Accounts trägt die Leitungsperson des jeweiligen Unternehmens bzw. der jeweiligen Organisation (des Angebots) die Hauptverantwortung, während die Unternehmenskommunikation bei Fragen unterstützen kann.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Leitungsperson dafür verantwortlich, dass alle auf dem Account veröffentlichten Inhalte den Datenschutzrichtlinien entsprechen.

Für dezentrale Social-Media-Accounts sollte das Unternehmen ein konkretes Genehmigungsverfahren festlegen.

Auch Richtlinien für eine konsistente Namensgebung haben sich bei dezentralen Accounts in der Praxis als hilfreich erwiesen, um den Wiedererkennungswert zu steigern.