Was ist Datenschutz?
Datenschutz unterstützt Menschen darin, ihre Persönlichkeitsrechte wahrzunehmen bzw. durchzusetzen. Er stärkt also jeden einzelnen Menschen im Umgang mit den eigenen Informationen (= personenbezogene Daten).

Grundlage hierfür ist das Grundgesetz (Art. 2 GG).
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sieht vor, frei über die eigenen personenbezogenen Daten entscheiden zu können. Im Rahmen von Verträgen, die man mit verantwortlichen Stelle (Unternehmen, Einrichtungen, Vereinen usw.) abschließt, bedeutet dies, folgende Fragen zu beachten:
- Welches Unternehmen erhält persönliche Daten über mich?
- Welche Daten erhält das Unternehmen?
- Was macht das Unternehmen mit meinen Daten?
Welche Regelungen gelten für kirchliche Stellen konkret?
Es gilt das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD):
- Es regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Evangelischen Kirche in Deutschland, in den Gliedkirchen und in den gliedkirchlichen Zusammenschlüssen. Es gilt ferner für alle weiteren kirchlichen juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie in den ihnen zugeordneten kirchlichen und diakonischen Diensten, Einrichtungen und Werken ohne Rücksicht auf deren Rechtsform.
- Es gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten.
Wo ist der Datenschutz noch geregelt?
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 10 (GG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Schutz des Namens
- Kunsturheberrechtsgesetz (KuG), Recht am eigenen Bild
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), Sozialdaten
- Strafgesetzbuch (StGB), Berufsgeheimnis
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Patientenrechtegesetz (PatRG), Patientenakten
- Kreditwesengesetz (KWD), Kontoinformationen
