Verantwortung für die Datenverarbeitung (Umsetzung des Datenschutzes)

Die Verantwortung für die Datenverarbeitung tragen in der Regel:

  • Vorstand/Geschäftsführung
  • An der Verarbeitung personenbezogener Daten Beteiligte (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
  • Auftragsverarbeitende (Dienstleister und Softwareanbieter)

Die Verantwortung für den Datenschutz trägt immer die „verantwortliche Stelle“: also die Geschäftsführung oder der Vorstand.

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben gehört aber genauso zu den Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Arbeitsverhältnisses und muss bei der täglichen Arbeit beachtet werden. Somit ist auch jede und jeder einzelne Mitarbeitende für den Datenschutz (mit)verantwortlich.

Bei Verstößen gegen den Datenschutz kann die Geschäftsführung/der Vorstand durch die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde u. U. zur Verantwortung gezogen werden.

Umgang mit Beschäftigtendaten

Im Rahmen des Einstellungsprozesses werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet. Diese Verpflichtungserklärung gilt nicht nur im Umgang mit personenbezogenen Daten externer Personen, sondern genauso im täglichen Miteinander unter Kolleginnen und Kollegen. Erhalten Sie zufällig oder bewusst durch eine betroffene Mitarbeiterin oder einen betroffenen Mitarbeiter selbst Informationen zu Kolleginnen oder Kollegen, ist auch hier der Datenschutz zu berücksichtigen.