KI und Urheberrecht – von Trainingsdaten bis Output
Viele KI-Systeme wurden mit urheberrechtlich geschützten Inhalten als Trainigsdaten trainiert (z. B. mit Büchern, Artikeln oder Bildern).
Wer solche Systeme einsetzt, muss prüfen, ob die Verwendung dieser Daten zulässig war. Gleichzeitig ist der Output der KI urheberrechtlich relevant: Nicht jeder automatisch generierte Text oder alle KI-erzeugten Bilder dürfen frei verwendet werden.
Die Nutzungsbedingungen des Tools und eventuelle Lizenzvereinbarungen müssen bekannt sein.
Oft ist unklar, ob und in welchem Umfang Nutzungsrechte an den Ergebnissen bestehen. Auch wenn der Output von einer KI stammt, bedeutet das nicht, dass er automatisch „gemeinfrei“ ist. Besonders sensibel ist der Umgang mit Inhalten, die auf internen Materialien basieren (z. B. Präsentationen oder Texte ehemaliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
Bei KI-Systemen, die auf Inhalte aus dem Internet zugreifen und diese als Trainigsdaten verwendet haben, besteht ebenfalls die Gefahr, dass sie urheberrechtlich geschütztes Material nutzen, ohne dass dies transparent gemacht wird.
Und selbst beim Weiterverwenden von KI-generierten Inhalten ist Vorsicht geboten: Häufig gelten spezielle Nutzungsrechte, die eine kommerzielle Verwendung ausschließen oder eine Quellenangabe verlangen. Dies ist oft durch die Trainingsdaten bedingt.

Unternehmen sollten eine zentrale Regelung schaffen, welche KI-Tools genutzt werden dürfen und wie mit deren Ergebnissen umzugehen ist. Interne Leitlinien sowie eine Einweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können helfen, Urheberrechtsverstöße zu vermeiden. So lässt sich der kreative Einsatz von KI mit rechtlicher Sicherheit verbinden.
