Trennung von privaten und dienstlichen Social-Media-Accounts
Als Mitarbeiterin/Mitarbeiter ist es wichtig, zwischen privaten und dienstlichen Social-Media-Aktivitäten zu unterscheiden:
- Ob Sie auf Ihrem privaten Profil Inhalte veröffentlichen und die Organisation verlinken dürfen, entnehmen Sie bitte der Kommunikationsrichtlinie Ihres Unternehmens. Für diesen Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten der Handhabung.
- Das „Liken“, Kommentieren und Teilen von Beiträgen der Organisation ist sogar erwünscht.
- Das Posten von Inhalten aus dem Arbeitsalltag auf persönlichen Profilen ist erlaubt, wenn alle abgebildeten Personen damit einverstanden sind.
Aber denken Sie immer daran:
- Auch bei privaten Social-Media-Aktivitäten gilt Ihre arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht.
- Geben Sie keine vertraulichen Informationen oder internen Vorgänge über private Social-Media-Accounts weiter.
- Beachten Sie den Datenschutz besonders sorgfältig, wenn Sie Inhalte aus Ihrem Arbeitsumfeld auf privaten Social-Media-Accounts teilen.
Nutzung während der Arbeitszeit und auf Dienstgeräten
- Die Nutzung von Social Media zu dienstlichen Zwecken ist während der Arbeitszeit im notwendigen Rahmen gestattet. Hierzu zählen z. B.:
- Recherchen zu beruflichen Inhalten
- Veröffentlichung und Pflege von Posts des jeweiligen Angebots
- Interaktion mit Nutzerinnen und Nutzern im Namen des Angebots
- Monitoring relevanter Themen und Accounts
- Die Verwaltung und Nutzung aller Unternehmenskanäle auf Social-Media-Plattformen darf ausschließlich über dienstliche Accounts und auf dienstlichen Endgeräten erfolgen.
- Die Verwendung privater Geräte für den Zugriff auf Unternehmensaccounts in Social Media ist untersagt.
- Zugangsdaten für Unternehmensaccounts in Social Media dürfen nicht auf privaten Geräten gespeichert werden.

