Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

  • Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält Bestimmungen zur Datensicherheit, die darauf abzielen, Risiken zu minimieren und ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten sicherzustellen. „Technische und organisatorische Maßnahmen“ sind die gemäß Art. 32 DSGVO vorgeschriebenen Schritte, um die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.
  • Die Zugangskontrolle hat das Ziel, unbefugten Zugriff auf Meldekanäle zu verhindern, sodass nur autorisierte Personen darauf zugreifen können. Dazu gehören z. B. Maßnahmen wie Benutzerkennungen mit Passwörtern, die Verwendung sicherer Passwörter und aktivierter Bildschirmschoner mit Passwortschutz oder die Verschlüsselung von Datenträgern.
  • Die Zugriffskontrolle ist eine weitere Maßnahme, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die ihnen zugewiesenen Meldungen haben. Dies beinhaltet die Einrichtung von Administratorenrechten, ein Benutzer-Berechtigungs-Konzept sowie die datenschutzkonforme Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
  • Die Weitergabekontrolle zielt darauf ab, die Integrität und Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten während der Weitergabe sicherzustellen. Hierbei kommen Maßnahmen wie Verschlüsselung der Kommunikation zum Einsatz.