Konsequenzen bei Verstößen und Nichtaktivität

Die Einhaltung der Social-Media-Richtlinien und der Datenschutz-Anforderungen ist verpflichtend. Verstöße oder Inaktivität haben möglicherweise Konsequenzen zur Folge, die sich jedoch unternehmensspezifisch unterscheiden können.

Denkbar wären z. B.:

Bei Nichtaktivität

  • Accounts, die über vier Wochen nicht gemäß Redaktionsplan bespielt wurden, werden von der Unternehmenskommunikation kontaktiert.
  • Bei wiederholter Inaktivität kann der Account deaktiviert oder gelöscht werden.

Bei Verstößen gegen inhaltliche Richtlinien

  • Entzug der Social-Media-Zugriffsrechte
  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Abmahnung

Bei Verstößen gegen Richtlinien zum Datenschutz

  • Sofortige Entfernung der betroffenen Inhalte
  • Meldung an die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der Organisation
  • Je nach Schwere des Verstoßes arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Bei schwerwiegenden Datenschutzverstößen kann eine Meldepflicht an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde bestehen.

Bei schwerwiegenden Verstößen mit rechtlichen Folgen für die Organisation können weitergehende arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Die Richtlinie wird mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Änderungen werden allen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rechtzeitig mitgeteilt.