Kommunikation – Videomeetings
Videomeetings werden aktuell immer beliebter. Beim Einsatz entsprechender Technologie sind gerade im Betreuungssetting (z. B. im Rahmen sozialer Arbeit) einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich darf nur freigegebene Software für Meetings verwendet werden.
Einwilligungen
Sollte Ihre Rechtsgrundlage die Einwilligung der betroffenen Person sein (z. B. zur Aufzeichnung des Meetings), informieren Sie die betroffenen Personen über die geplante Aufzeichnung und achten Sie darauf, dass die betroffenen Personen die Möglichkeit haben, aktiv zu zustimmen.

Information zur Datenverarbeitung
Alle betroffenen Personen (egal ob Klientinnen/Klienten, rechtliche Betreuerinnen/Betreuer oder Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter), die an einem Videomeeting teilnehmen (z. B. Hospitation per GoToMeeting), haben das Recht, über die Verarbeitung der Daten informiert zu werden. Eine Möglichkeit der Information bietet hier die Datenschutzerklärung der Website.
