KI-Kompetenz ist Führungspflicht – nach EU AI Act verbindlich
Der EU AI Act verpflichtet Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende Kompetenzen verfügen. Diese Pflicht betrifft nicht nur operative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern ist ebenfalls Pflicht für Führungskräfte.
Denn nur, wer grundlegende Funktionsweisen, Risiken und Grenzen von KI versteht, kann sie sinnvoll und rechtskonform nutzen. Schulungen, Awareness-Programme und kontinuierliche Weiterbildung werden somit zur Pflicht – nicht nur zur Kür.

Gerade bei Hochrisiko-KI-Systemen (z. B. im Personalmanagement oder in der Prozesssteuerung), ist fundiertes Wissen unabdingbar. Fehlende Kenntnisse können zu fehlerhaften Entscheidungen oder sogar Datenschutzverstößen führen.
Unternehmen sollten daher nicht nur einmalig, sondern fortlaufende Schulungsangebote bereitstellen – nicht zuletzt, um mit der rasanten technologischen Entwicklung Schritt zu halten.
Ein solides Verständnis schafft Handlungssicherheit und fördert eine verantwortungsvolle Unternehmenskultur. So wird aus der gesetzlichen Pflicht ein echter Wettbewerbsvorteil.
Ein zentraler Erfolgsfaktor für die Umsetzung dieser Kompetenzanforderung ist die Verankerung von KI-Schulungen in der Unternehmenskultur. Es reicht nicht aus, einmalige Workshops anzubieten; vielmehr braucht es kontinuierliche Lernprozesse, die sich an der Dynamik technologischer Entwicklungen orientieren.
Besonders hilfreich sind praxisnahe Formate, in denen reale Anwendungsfälle besprochen und reflektiert werden. So entwickeln Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur ein technisches Verständnis, sondern zugleich ein Bewusstsein für rechtliche, ethische und organisatorische Fragen.
Letztlich geht es nicht nur darum, mit KI arbeiten zu können, sondern darum, sie verantwortungsvoll und reflektiert im Sinne des Unternehmens und der Gesellschaft einzusetzen.
