Datenschutzerklärung (Industrie und Handel)

Websites müssen über eine vollständige und aktuelle Datenschutzerklärung verfügen. Diese darf nicht unter einer anderen Rubrik, mit weiteren verschiedenen Themen zusammengefasst sein. Die Datenschutzerklärung muss von jeder Seite und Unterseite aus abrufbar sein.

Websiten müssen über eine vollständige und aktuelle Datenschutzerklärung verfügen. Diese darf nicht unter einer anderen Rubrik, mit mehreren verschiedenen Themen zusammengefasst werden. Die Datenschutzerklärung muss von jeder Seite und Unterseite aus abrufbar sein.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Kontaktmöglichkeit
  • Angabe der Daten oder Datenkategorien, die erhoben, verarbeitet, weitergegeben oder gespeichert werden
  • Angabe des Zwecks der Erhebung, Verarbeitung, Weitergabe oder Speicherung
  • Speicherdauer
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB)
  • Information darüber, ob eine Datenübermittlung an Dritte oder ins Ausland geplant ist
  • Widerrufsbelehrung
  • Infoprmation über die Datenübertragung an Dritte (z. B. Google+, Facebook, Google Analytics, Piwik etc.)