Hashtag-Nutzung

Hashtags helfen, die Inhalte auf Social-Media-Plattformen besser auffindbar zu machen. Die folgenden Informationen sind auf aktuellem Stand; dieser kann sich aber auf der jeweiligen Plattform, die Sie nutzen, immer und jederzeit durch Updates ändern. Für alle organisationsinternen Social-Media-Accounts gelten zurzeit folgende Regeln:

Verpflichtende Hashtags in jedem Beitrag:

  • Unternehmensbezogene Hashtags (z. B. #Organisation #TeamOrganisation)
  • Einrichtungs- oder standortbezogene Hashtags (z. B. #StandortName #Region)

Empfohlene zusätzliche Hashtags:

  • Hashtags mit lokalem Bezug (z. B. #Berlin #Brandenburg)
  • Handlungsbezogene Hashtags (z. B. #Beratung #Jugendhilfe #Sozialpädagogik)

Bei deutschsprachigem Publikum bzw. Zielgruppen sind deutschsprachige Hashtags zu bevorzugen. Eine sinnvolle Menge von Hashtags liegt bei etwa fünf bis zehn pro Beitrag. Achten Sie darauf, dass keine Hashtags verwendet werden, die auf schutzbedürftige Personen, insbesondere Kinder, hinweisen könnten (z. B. keine Hashtags mit Namen von Klientinnen und Klienten).