Freigabeprozesse für Inhalte

Für die Veröffentlichung von Inhalten auf dienstlichen Social-Media-Kanälen gilt, dass klar geregelte Freigabeprozesse sämtliche Vorgänge vereinfachen können.

Für Standardbeiträge könnte dies z. B. so aussehen:

  • Entwurf durch Social-Media-Redakteurin/-Redakteur des Angebots
  • Überprüfung und Freigabe durch Leitung des Angebots
  • Datenschutzrechtliche Prüfung aller Inhalte vor der Veröffentlichung
  • Veröffentlichung durch autorisierte Person

Für besondere Inhalte ist eine zusätzliche Genehmigung durch die Unternehmenskommunikation erforderlich, z. B. bei:

  • Stellungnahmen zu politischen oder kontroversen Themen
  • Ankündigungen zu strategischen Entscheidungen
  • Reaktionen auf Krisen oder negative Berichterstattung
  • Kooperationsankündigungen mit externen Partnerinnen/Partnern
  • Teilnahme an Themen- oder Aktionstagen

Jedes Angebot erstellt einen Redaktionsplan mit künftigen Themen, festgelegten Zuständigkeiten und Zeitplänen für die Veröffentlichung.

Dieser Redaktionsplan enthält:

  • Geplante Themen und Inhalte
  • Zuständige Personen für Erstellung und Freigabe (wobei dies nur als Hinweis zu verstehen ist und im Unternehmen intern geregelt werden sollte)
  • Zeitplan für die Veröffentlichungen
  • Zuordnung zu relevanten Ereignissen
  • Überprüfung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für jeden Inhalt

Der Redaktionsplan muss für die Unternehmenskommunikation zugänglich sein.

Monitoring und Evaluation

  • Dem Angebot ist freigestellt, die Performance der eigenen Social-Media-Kanäle auszuwerten.
  • Mögliche Ergebnisse können freiwillig, müssen aber nicht der Unternehmenskommunikation vorgelegt werden.
  • Zu den gängigen Kennzahlen (KPI) gehören:
    • Reichweite und Engagement-Rate
    • Wachstum der Follower-Zahlen
    • Bei der Auswertung sind stets datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten.