Freigabeprozesse für Inhalte
Für die Veröffentlichung von Inhalten auf dienstlichen Social-Media-Kanälen gilt, dass klar geregelte Freigabeprozesse sämtliche Vorgänge vereinfachen können.
Für Standardbeiträge könnte dies z. B. so aussehen:
- Entwurf durch Social-Media-Redakteurin/-Redakteur des Angebots
- Überprüfung und Freigabe durch Leitung des Angebots
- Datenschutzrechtliche Prüfung aller Inhalte vor der Veröffentlichung
- Veröffentlichung durch autorisierte Person
Für besondere Inhalte ist eine zusätzliche Genehmigung durch die Unternehmenskommunikation erforderlich, z. B. bei:
- Stellungnahmen zu politischen oder kontroversen Themen
- Ankündigungen zu strategischen Entscheidungen
- Reaktionen auf Krisen oder negative Berichterstattung
- Kooperationsankündigungen mit externen Partnerinnen/Partnern
- Teilnahme an Themen- oder Aktionstagen

Jedes Angebot erstellt einen Redaktionsplan mit künftigen Themen, festgelegten Zuständigkeiten und Zeitplänen für die Veröffentlichung.
Dieser Redaktionsplan enthält:
- Geplante Themen und Inhalte
- Zuständige Personen für Erstellung und Freigabe (wobei dies nur als Hinweis zu verstehen ist und im Unternehmen intern geregelt werden sollte)
- Zeitplan für die Veröffentlichungen
- Zuordnung zu relevanten Ereignissen
- Überprüfung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für jeden Inhalt
Der Redaktionsplan muss für die Unternehmenskommunikation zugänglich sein.
Monitoring und Evaluation
- Dem Angebot ist freigestellt, die Performance der eigenen Social-Media-Kanäle auszuwerten.
- Mögliche Ergebnisse können freiwillig, müssen aber nicht der Unternehmenskommunikation vorgelegt werden.
- Zu den gängigen Kennzahlen (KPI) gehören:
- Reichweite und Engagement-Rate
- Wachstum der Follower-Zahlen
- Bei der Auswertung sind stets datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten.
