KI-Datenverarbeitung und DSGVO
Die EU-DAtenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn eine rechtliche Grundlage dafür vorliegt (z. B. eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse).
Beim Einsatz von KI wird dies besonders komplex, denn alle Prozesse und Apsekte müssen nachvollziehbar sein.
- Wie die KI mit Daten umgeht
- Welche Entscheidungen automatisiert getroffen werden
- Welche Risiken für betroffene Personen bestehen
Zudem müssen alle Verarbeitungsvorgänge dokumentiert und die Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter sowie die betroffenen Personen transparent informiert werden.
Besonders kritisch ist der Einsatz von KI bei automatisierten Entscheidungen (z. B. im Bewerbungsprozess oder bei der Leistungsbewertung). Hier besteht die Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
Auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit steigen. Unternehmen müssen gewährleisten, dass sensible Informationen nicht in die falschen Hände geraten (z. B. über externe KI-Clouds).
Eine fehlende Dokumentation oder unzureichende Kontrolle kann zu DSGVO-Verstößen und Bußgeldern führen. Die KI-gestützte Datenverarbeitung erfordert daher Fachwissen, klare Prozesse und regelmäßig geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Darüber hinaus gilt das Prinzip der Datenminimierung. Es dürfen nur die Daten verarbeitet werden, die wirklich notwendig sind.
Ebenso wichtig ist die Zweckbindung. Daten, die einmal für einen bestimmten Zweck erhoben wurden, dürfen nicht beliebig für andere Zwecke verwendet werden. Viele KI-Systeme sind darauf ausgelegt, große Datenmengen zu analysieren – das widerspricht oft dem datenschutzrechtlichen Grundgedanken.
Deshalb ist eine genaue Abstimmung zwischen Fachabteilungen, Datenschutzbeauftragten und IT unerlässlich. Nur so kann gewährleistet werden, dass KI-Systeme sowohl innovativ als auch gesetzeskonform zum Einsatz kommen.
