Datenweitergabe an Dritte
Die Speicherung personenbezogener Daten ist nur dann zulässig, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt (z. B. Vertragsverhältnis) oder eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Daten dürfen darüber hinaus nur für den jeweils genannten Zweck verarbeitet werden.
Alle personenbezogenen Daten müssen vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt werden. Unbefugte und unberechtigte Personen (sogenannte Dritte) dürfen personenbezogene Daten nicht einsehen.
Datenweitergabe an Dritte

Ist die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zulässig?
Für die Übermittlung muss von der betroffenen Person eine Einverständniserklärung zur Datenübertragung/-weitergabe eingeholt werden, es sei denn, die verantwortliche Stelle ist gesetzlich zur Weitergabe verpflichtet. Die betroffene Person muss dabei über den Zweck der Datenübertragung/-weitergabe sowie über die Empfänger aufgeklärt werden.
Des Weiteren können personenbezogene Daten an sogenannte Auftragsverarbeiter weitergegeben werden. Das sind Unternehmen, die im gesetzlich vorgesehenen Rahmen mit der Verarbeitung entsprechender Daten beauftragt werden können.
