Bildrechte und Musiknutzung
Bei der Verwendung von Bildern, Videos und Musik in Social Media müssen Urheberrechte und der Datenschutz beachtet werden!

- Für alle verwendeten Medien müssen die Nutzungsrechte vorliegen und dokumentiert sein. Sofern Bildmaterial, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellt haben, verwendet wird, ist es ratsam, diese Tätigkeit in die Arbeitsverträge der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzunehmen.
- Für Stock-Fotos oder Grafiken müssen entsprechende Lizenzen erworben werden.
- Bei Zitaten sind die Quellen anzugeben.
- Bilder mit Personen, die zu erkennen sind, dürfen nur mit deren schriftlicher Einwilligung verwendet werden.
Besonders wichtig bei Musik: Als Unternehmen dürfen Sie die Instagram-Musikbibliothek für Beiträge, Storys, Reels oder Videos NICHT nutzen. Sie benötigen für jede Musiknutzung das Einverständnis oder eine Lizenz der Rechteinhabenden (z. B. der Urheberin, des Urhebers oder des Verlags).
Alle Einwilligungen und Nutzungsrechte müssen zentral dokumentiert und aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung entsprechender Dokumentationen ist ein wesentlicher Bestandteil der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen.
